Recht & Steuern

Grundbuch

Das Grundbuch ist das amtliche Verzeichnis aller Grundstücke – es dokumentiert verbindlich, wem eine Immobilie gehört und wie sie belastet ist.

Das Grundbuch ist das beim Amtsgericht geführte amtliche Register, das für jedes Grundstück Eigentumsverhältnisse, Rechte und Belastungen verbindlich dokumentiert. Es genießt öffentlichen Glauben: Wer im Grundbuch steht, gilt rechtlich als Eigentümer.

Aufbau des Grundbuchs

Bedeutung beim Immobilienverkauf

Ein aktueller Grundbuchauszug gehört zu den ersten Unterlagen jedes Verkaufs: Er zeigt, welche Belastungen vor der Eigentumsumschreibung zu bereinigen sind. Einsicht erhält, wer ein berechtigtes Interesse nachweist – Eigentümer jederzeit, Kaufinteressenten über den Notar oder Makler. Wer früh für ein „sauberes" Grundbuch sorgt, beschleunigt den Weg vom Kaufvertrag zur Schlüsselübergabe erheblich.

Kostenfreie Immobilienbewertung

Was ist Ihre Immobilie wirklich wert?

Kostenfrei 100% vertraulich und sicher Tagesaktuelle Preise
Sprengnetter geprüfter Schätzwert
5 Sterne bei Google
Ersteinschätzung in 2 Minuten.

Häufige Fragen

Nur wer ein berechtigtes Interesse nachweist – als Eigentümer jederzeit, als Kaufinteressent in der Regel über Notar oder Makler. Reine Neugier genügt nicht.

Ein einfacher Auszug kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro – erhältlich beim Grundbuchamt des Amtsgerichts, in vielen Bundesländern auch online.

Abteilung II enthält Lasten und Beschränkungen wie Wohnrecht, Nießbrauch oder Vorkaufsrecht; Abteilung III die Grundpfandrechte wie Grundschuld und Hypothek. Vor jedem Verkauf sollten beide Abteilungen geprüft und nicht mehr benötigte Einträge gelöscht werden.

Erst mit der Umschreibung in Abteilung I des Grundbuchs – nicht schon mit dem Kaufvertrag oder der Zahlung. Bis dahin schützt die Auflassungsvormerkung den Käufer.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Für Ihre konkrete Situation ziehen Sie bitte einen Steuerberater oder Rechtsanwalt hinzu.