Finanzierung

Grundschuld

Die Grundschuld ist das gängigste Kreditsicherungsmittel im Grundbuch – flexibler als die Hypothek, weil sie nicht an ein konkretes Darlehen gebunden ist.

Die Grundschuld ist ein Grundpfandrecht, das in Abteilung III des Grundbuchs eingetragen wird und der Bank als Sicherheit für ein Darlehen dient. Zahlt der Eigentümer nicht, kann die Bank die Immobilie zwangsversteigern lassen. Anders als die Hypothek ist die Grundschuld nicht an eine konkrete Forderung gekoppelt – sie bleibt auch nach Tilgung des Darlehens bestehen, bis sie gelöscht wird.

Vorteil der Flexibilität

Genau diese Unabhängigkeit macht die Grundschuld zum Standardinstrument: Eine bestehende (Eigentümer-)Grundschuld kann für neue Darlehen wiederverwendet werden – etwa für eine Modernisierung – ohne neue Notar- und Grundbuchkosten.

Grundschuld beim Immobilienverkauf

Beim Verkauf wird die Grundschuld üblicherweise gelöscht: Der Notar holt die Löschungsbewilligung der Bank ein, aus dem Kaufpreis wird zunächst die Restschuld abgelöst, der Käufer erhält lastenfreies Eigentum. Alternativ kann der Käufer die Grundschuld in Abstimmung mit seiner Bank übernehmen und spart damit Eintragungskosten. Für Verkäufer wichtig: Früh klären, welche Belastungen im Grundbuch stehen – das beschleunigt den gesamten Prozess bis zum Notartermin.

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Häufige Fragen

Nicht vorschnell: Als Eigentümergrundschuld kann sie für künftige Finanzierungen – etwa eine Modernisierung – wiederverwendet werden und spart dann Notar- und Grundbuchkosten.

Notar und Grundbuchamt berechnen zusammen rund 0,2 Prozent des Grundschuldbetrags. Die Löschungsbewilligung der Bank ist kostenlos.

Üblicherweise wird sie aus dem Kaufpreis abgelöst und gelöscht – der Notar wickelt das ab. Alternativ kann der Käufer sie in Abstimmung mit seiner Bank übernehmen und Kosten sparen.