Notartermin und Kaufvertrag beim Hausverkauf

Ablauf, Vertragsinhalte und Zahlung aus Verkäufersicht

Tobias Troendle 5 Min. Lesezeit · Veröffentlicht: Juni 2026 Verkauf & Strategie Recht & Steuern

Der Notartermin besiegelt den Verkauf, doch entschieden wird er in der Vorbereitung. Hier lesen Sie, was im Kaufvertrag stehen muss, welche Fristen gelten und wie der Kaufpreis sicher auf Ihrem Konto landet.

Wohnzimmer einer Immobilie in Stuttgart kurz vor der Übergabe

Wie läuft der Notartermin beim Hausverkauf ab?

Der Notar liest den Kaufvertrag vollständig vor, beantwortet Fragen beider Seiten und beurkundet dann die Unterschriften. Der Termin dauert je nach Vertrag und Gesprächsbedarf 45 bis 90 Minuten. Erst mit dieser Beurkundung ist der Verkauf rechtswirksam. Private Vereinbarungen oder ein Handschlag zählen beim Immobilienkauf nicht.

Dieser Beitrag führt Sie als Verkäufer durch den Termin: Was im Vertrag steht, wie Sie sich vorbereiten und wann das Geld auf Ihrem Konto ankommt.

Wer wählt den Notar und wer bezahlt ihn?

Üblicherweise wählt der Käufer den Notar, denn er trägt die Notar- und Grundbuchkosten von etwa 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises. Der Notar ist dabei kein Anwalt einer Seite. Er ist gesetzlich zur Neutralität verpflichtet und betreut Käufer wie Verkäufer gleichermaßen.

Esstisch in einer Stuttgarter Immobilie als Symbol für den Vertragsabschluss
Wohnbereich einer verkauften Immobilie in Stuttgart

Was steht im Kaufvertrag?

Der Entwurf kommt vom Notariat und folgt einem bewährten Grundgerüst: Vertragsparteien, genaue Objektbezeichnung mit Grundbuchstand, Kaufpreis mit Fälligkeitsvoraussetzungen, Auflassungsvormerkung für den Käufer, Lastenfreistellung, Übergabetermin und die Regelung zur Maklerprovision.

Worauf Verkäufer besonders achten sollten

Drei Punkte verdienen Ihre Aufmerksamkeit: der Gewährleistungsausschluss (verkauft wird gebraucht und besichtigt, arglistig verschwiegene Mängel bleiben aber immer Ihr Risiko), die Liste des mitverkauften Inventars wie Küche oder Markisen und der Übergabetermin samt Regelung, wer bis dahin Lasten und Versicherung trägt.

„Der größte Fehler ist, den Vertragsentwurf erst am Notartisch zum ersten Mal richtig zu lesen. Wer die zwei Wochen Prüffrist nutzt und seine Fragen vorab klärt, sitzt im Termin entspannt. Dann ist die Beurkundung nur noch der schöne Schlusspunkt.“
Tobias Troendle Tobias Troendle Geschäftsführer, Strudel Immobilien

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Wie bereite ich mich als Verkäufer auf den Notartermin vor?

Die eigentliche Arbeit passiert vor dem Termin. So gehen Sie vor:

  1. Entwurf gründlich prüfen: Ist ein Verbraucher beteiligt, muss der Entwurf mindestens 14 Tage vor der Beurkundung vorliegen. Nutzen Sie diese Frist wirklich.
  2. Eckdaten kontrollieren: Namen, Grundbuchangaben, Kaufpreis, Inventarliste und Übergabetermin müssen exakt stimmen. Tippfehler kosten später Zeit und Nerven.
  3. Lastenfreistellung mit der Bank klären: Eingetragene Grundschulden werden aus dem Kaufpreis abgelöst. Fordern Sie die Ablösewerte früh an. Was bei laufenden Krediten gilt, lesen Sie in unserem Beitrag zum Verkauf mit laufendem Kredit.
  4. Unterlagen bereitlegen: Gültiger Personalausweis, bei Erbschaft der Erbschein, bei Vertretung eine notarielle Vollmacht. Ohne diese Nachweise platzt der Termin.
  5. Offene Fragen notieren: Im Termin dürfen und sollen Sie unterbrechen. Der Notar muss jede Klausel verständlich erklären.

Wann bekomme ich als Verkäufer mein Geld?

Mit der Unterschrift fließt noch kein Geld. Der Notar sichert zuerst beide Seiten ab, dann wird der Kaufpreis fällig. Der typische Ablauf nach der Beurkundung:

SchrittWer handeltÜblicher Zeitraum
Auflassungsvormerkung eintragenNotar, Grundbuchamt1 bis 3 Wochen
Fälligkeitsvoraussetzungen prüfenNotar (Vorkaufsrechtsverzicht der Stadt, Löschungsunterlagen der Bank)parallel
Fälligkeitsmitteilung an den KäuferNotardanach sofort
KaufpreiszahlungKäufer, direkt auf Ihr Kontomeist binnen 2 Wochen
Übergabe von Schlüsseln und BesitzVerkäufer und Käufernach Zahlungseingang
Eigentumsumschreibung im GrundbuchGrundbuchamteinige Wochen bis Monate, rein formal

Von der Unterschrift bis zum Geldeingang vergehen so in der Regel vier bis acht Wochen. Wie lange der gesamte Verkauf von der Vorbereitung bis zur Übergabe dauert, haben wir in einem eigenen Beitrag aufgeschlüsselt.

Kann ich nach der Unterschrift noch zurücktreten?

Grundsätzlich nein. Die notarielle Beurkundung bindet beide Seiten, ein allgemeines Widerrufsrecht gibt es beim Immobilienkauf nicht. Ein Rücktritt kommt nur in Betracht, wenn der Vertrag ihn ausdrücklich vorsieht oder die andere Seite ihre Pflichten verletzt, etwa wenn der Käufer trotz Fälligkeit und Nachfrist nicht zahlt. Für diesen Fall unterwirft sich der Käufer im Vertrag üblicherweise der sofortigen Zwangsvollstreckung. Das macht die Durchsetzung deutlich einfacher.

Fazit: Gut vorbereitet ist der Termin Formsache

Der Notartermin ist kein Verhandlungstermin, sondern die saubere Besiegelung dessen, was vorher geklärt wurde. Wer den Entwurf prüft, die Bank einbindet und die Übergabe durchdacht regelt, erlebt eine unaufgeregte Beurkundung. In Stuttgart kommt ein Detail dazu: Die Stadt muss auf ihr gesetzliches Vorkaufsrecht verzichten, das erledigt der Notar routinemäßig. Mit einem erfahrenen Makler an der Seite gehen Vertragsentwurf, Fristen und Unterlagen Hand in Hand. Dann bleibt vom großen Tag vor allem eines: die Unterschrift unter ein gutes Geschäft.

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Häufige Fragen zu Notartermin und Kaufvertrag

Ja. Sobald ein Verbraucher beteiligt ist, muss der Entwurf mindestens 14 Tage vor der Beurkundung vorliegen. Die Frist soll beiden Seiten eine echte Prüfung ermöglichen.

Der Notar stellt die Fälligkeit fest, danach gerät der Käufer mit Mahnung in Verzug. Dank der Zwangsvollstreckungsunterwerfung im Vertrag können Sie ohne langes Gerichtsverfahren vollstrecken oder nach Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

Für den Standardfall nicht, der Notar erklärt den Vertrag neutral. Bei Besonderheiten wie Erbengemeinschaften, Nießbrauch oder Scheidung kann eine eigene Beratung sinnvoll sein.

Wirtschaftlich mit Kaufpreiszahlung und Übergabe: Ab dann trägt der Käufer Nutzen und Lasten. Rechtlich wird er erst mit der Umschreibung im Grundbuch Eigentümer, das dauert einige Wochen, ist aber reine Formsache.

Tobias Troendle, Geschäftsführer von Strudel Immobilien

Tobias Troendle · Geschäftsführer

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Wir bereiten Ihren Verkauf so vor, dass der Notartermin Formsache ist. Vom Vertragsentwurf über die Lastenfreistellung bis zur Schlüsselübergabe begleiten wir Sie persönlich.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Für Ihre konkrete Situation ziehen Sie bitte einen Steuerberater oder Rechtsanwalt hinzu.

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