Verkauf
Notartermin
Der Notartermin ist der rechtliche Höhepunkt jedes Immobilienverkaufs: Hier wird der Kaufvertrag verlesen, erläutert und von beiden Seiten unterzeichnet.
Der Notartermin ist der Termin zur Beurkundung des Immobilien-Kaufvertrags. Der Notar verliest den vollständigen Vertragstext, erläutert die rechtlichen Konsequenzen und beantwortet Fragen beider Parteien – erst danach unterschreiben Käufer, Verkäufer und Notar.
Vorbereitung und Ablauf
Der Vertragsentwurf liegt den Parteien in der Regel mindestens 14 Tage vor dem Termin vor (bei Verbraucherbeteiligung gesetzlich vorgeschrieben). Zum Termin selbst genügen gültige Ausweisdokumente und die Steuer-Identifikationsnummer; die Beurkundung dauert je nach Vertrag 45 bis 90 Minuten. Änderungswünsche können noch im Termin eingearbeitet werden.
Nach der Unterschrift
Der Notar veranlasst die Auflassungsvormerkung im Grundbuch, holt erforderliche Genehmigungen ein und teilt dem Käufer die Kaufpreisfälligkeit mit. Die Notarkosten von rund 1,5 Prozent des Kaufpreises (inklusive Grundbuchamt) trägt üblicherweise der Käufer. Für Verkäufer gilt: Erst mit vollständiger Kaufpreiszahlung werden Schlüssel und Besitz übergeben – dokumentiert im Übergabeprotokoll.
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Häufige Fragen
Meist vier bis acht Wochen: Nach Eintragung der Auflassungsvormerkung und Vorliegen aller Voraussetzungen wird der Kaufpreis fällig – mit Zahlung erfolgt die Übergabe samt Übergabeprotokoll.
Gültigen Ausweis und die Steuer-Identifikationsnummer – mehr nicht. Der Vertragsentwurf liegt beiden Seiten vorher zur Prüfung vor.
Ja – kleinere Anpassungen wie Übergabetermin oder Inventarliste arbeitet der Notar direkt ein und verliest sie neu.