Verkauf

Widerrufsrecht

Verbraucher können einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Maklervertrag in der Regel innerhalb von 14 Tagen widerrufen.

Das Widerrufsrecht erlaubt Verbrauchern, einen Maklervertrag innerhalb einer bestimmten Frist ohne Angabe von Gründen rückgängig zu machen. Es greift, wenn der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen wurde, also zum Beispiel per E-Mail, Telefon oder beim Besuch zu Hause. Die Frist beträgt in der Regel 14 Tage.

Wann beginnt die Frist?

Die Widerrufsfrist startet, sobald der Vertrag geschlossen ist und der Verbraucher korrekt über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Fehlt die Belehrung oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die Frist deutlich. Sie kann dann bis zu zwölf Monate und 14 Tage betragen.

Was bedeutet das für die Provision?

Wichtig ist der Zusammenhang mit der Maklerleistung. Möchte ein Verbraucher, dass der Makler schon vor Ablauf der Widerrufsfrist tätig wird, muss er das ausdrücklich verlangen. Widerruft er später trotzdem, kann unter Umständen ein Wertersatz für die bereits erbrachte Leistung entstehen. Ohne ein solches ausdrückliches Verlangen kann der Makler bei rechtzeitigem Widerruf seinen Anspruch verlieren.

  • Frist in der Regel 14 Tage
  • Beginn mit Vertragsschluss und korrekter Belehrung
  • Fehlende Belehrung verlängert die Frist

Worauf sollten Sie achten?

Prüfen Sie, ob Sie eine vollständige Widerrufsbelehrung erhalten haben. Heben Sie diese gemeinsam mit dem Vertrag auf, damit Sie im Zweifel nachsehen können. Möchten Sie widerrufen, reicht eine eindeutige Erklärung gegenüber dem Makler, am besten in Textform. Eine Begründung müssen Sie nicht angeben. Wenn Sie unsicher sind, ob ein Widerruf noch möglich ist oder Folgen hat, holen Sie sich eine individuelle Beratung. Die Lage hängt stark vom Einzelfall ab, etwa davon, ob bereits Leistungen erbracht wurden.

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Häufige Fragen

In der Regel 14 Tage ab Vertragsschluss, sofern der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz mit einem Verbraucher geschlossen wurde und eine korrekte Belehrung erfolgt ist.

Wurde nicht oder fehlerhaft belehrt, verlängert sich die Frist erheblich. Sie kann dann bis zu zwölf Monate und 14 Tage betragen.

Das hängt davon ab, ob Sie ausdrücklich verlangt haben, dass der Makler schon vor Fristablauf tätig wird. Ohne ein solches Verlangen kann der Anspruch bei rechtzeitigem Widerruf entfallen.