Verkauf
Maklerprovision
Die Maklerprovision ist das Erfolgshonorar des Maklers – seit 2020 gesetzlich geregelt: Wer den Makler beauftragt, zahlt mindestens die Hälfte.
Die Maklerprovision (Courtage) ist das erfolgsabhängige Honorar eines Immobilienmaklers. Sie wird nur fällig, wenn durch die Maklertätigkeit tatsächlich ein notarieller Kaufvertrag zustande kommt – ohne Abschluss keine Provision.
Die Rechtslage seit Dezember 2020
Beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher gilt das Prinzip der Provisionsteilung: Die Partei, die den Makler beauftragt, muss mindestens 50 Prozent der Provision tragen. In der Praxis üblich ist die hälftige Teilung – in Baden-Württemberg meist je 3,57 Prozent inklusive Mehrwertsteuer für Käufer und Verkäufer.
Was die Provision leisten muss
Eine seriöse Provision deckt weit mehr als die Vermittlung: fundierte Immobilienbewertung, professionelles Exposé, Vermarktung, Besichtigungsmanagement, Bonitätsprüfung der Käufer, Verhandlung und Begleitung bis zum Notartermin. Entscheidend ist am Ende das Nettoergebnis: Ein guter Makler erzielt durch Strategie und Marktkenntnis einen Mehrerlös, der seine Provision deutlich übersteigt.
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Häufige Fragen
Seit Dezember 2020 gilt bei Wohnimmobilien: Die Partei, die den Makler beauftragt, zahlt mindestens die Hälfte. Üblich ist die hälftige Teilung zwischen Käufer und Verkäufer – in Baden-Württemberg meist je 3,57 Prozent inkl. MwSt.
Erst mit notariell beurkundetem Kaufvertrag – also nach dem Notartermin. Besichtigungen, Exposé und Beratung kosten vorher nichts.
Grundsätzlich ja, sie ist gesetzlich nicht fixiert. Entscheidender als der Prozentsatz ist aber das Nettoergebnis: Ein Makler, der durch Marktkenntnis und Vermarktung einen höheren Verkaufspreis erzielt, kostet unterm Strich nichts – er bringt Geld.
Wer privat verkauft, spart die Provision, trägt aber Bewertung, Vermarktung, Besichtigungen, Bonitätsprüfung und Verhandlung selbst – und erzielt ohne Marktkenntnis oft einen niedrigeren Preis, als die Ersparnis ausmacht.