Verkauf

Verkaufsabwicklung

Die Verkaufsabwicklung umfasst alle Schritte vom Kaufvertrag über die notarielle Beurkundung bis zur Übergabe der Immobilie.

Die Verkaufsabwicklung umfasst alle organisatorischen und rechtlichen Schritte, die nach der Einigung zwischen Käufer und Verkäufer bis zur endgültigen Übergabe der Immobilie nötig sind. Dazu gehören Kaufvertrag, notarielle Beurkundung, Kaufpreiszahlung und Eigentumsübergang. Eine saubere Abwicklung sorgt dafür, dass der Verkauf rechtssicher und ohne böse Überraschungen über die Bühne geht.

Die typischen Schritte

Vom Handschlag bis zur Schlüsselübergabe vergehen meist einige Wochen. Der Ablauf ist klar geregelt und folgt einer festen Reihenfolge, die für beide Seiten gut nachvollziehbar ist. Wie schnell es geht, hängt vor allem von der Finanzierung des Käufers und der Auslastung des Notariats ab.

  1. Einigung über Preis und Konditionen
  2. Entwurf und Prüfung des Kaufvertrags
  3. Notarielle Beurkundung des Vertrags
  4. Eintragung der Auflassungsvormerkung
  5. Kaufpreiszahlung und Übergabe der Immobilie
  6. Umschreibung im Grundbuch

Welche Rolle der Notar spielt

In Deutschland ist die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags vorgeschrieben. Der Notar ist neutral, belehrt beide Seiten und sorgt für den ordnungsgemäßen Ablauf. Er veranlasst auch die nötigen Eintragungen im Grundbuch. Das Eigentum geht erst mit der endgültigen Umschreibung dort vollständig über.

Worauf es ankommt

Die Verkaufsabwicklung ist die Phase, in der Fehler schnell teuer werden können. Termine, Fristen und Zahlungsflüsse müssen genau stimmen. Ein Makler koordiniert die Beteiligten, hält Unterlagen bereit und behält den Überblick. So läuft der Übergang vom alten zum neuen Eigentümer geordnet ab und beide Seiten gehen am Ende mit einem guten Gefühl auseinander. Eine gut vorbereitete Übergabe mit Protokoll und Zählerständen rundet die Abwicklung sauber ab.

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Häufige Fragen

Von der Einigung bis zur Übergabe meist sechs bis zwölf Wochen. Finanzierung, Notartermin und Grundbucheintrag bestimmen das Tempo.

Ja. In Deutschland muss der Kaufvertrag notariell beurkundet werden, sonst ist er nicht wirksam. Der Notar ist dabei zur Neutralität verpflichtet.

Endgültig erst mit der Umschreibung im Grundbuch. Bis dahin sichert eine Auflassungsvormerkung die Ansprüche des Käufers.