Recht & Steuern

Reallast

Eine Reallast verpflichtet den Eigentümer, wiederkehrende Leistungen aus dem Grundstück zu erbringen, etwa eine Rente oder Naturalleistungen.

Die Reallast ist ein im Grundbuch eingetragenes Recht, das den jeweiligen Eigentümer eines Grundstücks verpflichtet, wiederkehrende Leistungen an einen Berechtigten zu erbringen. Das können Geldzahlungen wie eine Leibrente sein, aber auch Naturalleistungen wie Pflege, Wohnrecht-nahe Versorgungen oder die Lieferung von Brennholz. Geregelt ist die Reallast in den §§ 1105 ff. BGB. Anders als eine Hypothek sichert sie nicht eine einmalige Geldsumme, sondern laufende Leistungen.

Wie die Reallast wirkt

Die Besonderheit: Für die Leistungen haftet das Grundstück selbst. Bleiben die Zahlungen aus, kann der Berechtigte die Zwangsvollstreckung in das Grundstück betreiben. Zusätzlich haftet meist der jeweilige Eigentümer persönlich für die während seiner Eigentumszeit fälligen Leistungen. Eingetragen wird die Reallast in Abteilung II des Grundbuchs.

Typische Anwendungsfälle

  • Altenteil oder Leibgeding bei der Hofübergabe in der Familie
  • Versorgungsleistungen an Eltern nach einer Schenkung der Immobilie
  • Vereinbarte wiederkehrende Zahlungen zwischen Nachbarn

Worauf Käufer achten sollten

Wer eine mit einer Reallast belastete Immobilie kauft, übernimmt die laufende Verpflichtung. Deshalb gehört der Grundbuchauszug genau geprüft. Wichtig ist zu klären, welche Leistungen geschuldet sind, wie lange sie laufen und ob sie übernommen oder abgelöst werden. Bei wertgesicherten Renten kann sich die Höhe über die Jahre ändern, das sollte man früh durchrechnen. Eine Löschung ist nur mit Zustimmung des Berechtigten und notarieller Mitwirkung möglich, oft gegen eine Abfindung. Im Kaufvertrag wird in der Regel geregelt, wer für bereits aufgelaufene und künftige Leistungen aufkommt. Strudel Immobilien macht Sie auf solche Eintragungen aufmerksam, die genaue rechtliche und steuerliche Einordnung übernehmen Notar und Steuerberater.

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Häufige Fragen

Eine Grundschuld sichert eine Geldsumme, meist für einen Kredit. Eine Reallast sichert dagegen wiederkehrende Leistungen, etwa eine Rente oder Pflege.

Nein. Es haftet das Grundstück, zusätzlich aber meist auch der jeweilige Eigentümer persönlich für die in seiner Eigentumszeit fälligen Leistungen.

Ja. Die Reallast bleibt am Grundstück bestehen, der neue Eigentümer übernimmt die laufende Verpflichtung.

Nur mit Zustimmung des Berechtigten und notarieller Mitwirkung. Oft wird sie gegen eine Abfindung abgelöst.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Für Ihre konkrete Situation ziehen Sie bitte einen Steuerberater oder Rechtsanwalt hinzu.