Verkauf

Leibrente

Bei der Leibrente verkaufen Eigentümer ihre Immobilie gegen eine lebenslange monatliche Zahlung – und bleiben dank Wohnrecht im vertrauten Zuhause.

Die Leibrente ist ein Verrentungsmodell: Der Eigentümer verkauft seine Immobilie und erhält statt eines Einmalbetrags eine lebenslange monatliche Rente – kombiniert mit einem notariell gesicherten, im Grundbuch eingetragenen Wohnrecht oder Nießbrauch. Das Modell richtet sich vor allem an Eigentümer ab etwa 65 Jahren.

Wie die Rente berechnet wird

Grundlage ist der Verkehrswert der Immobilie, von dem der kapitalisierte Wert des Wohnrechts abgezogen wird. Der Rest wird über die statistische Lebenserwartung in eine monatliche Rente umgerechnet. Faustregel: Je älter der Verkäufer und je wertvoller die Immobilie, desto höher die Rente.

Chancen und Risiken

Die Leibrente schafft planbares Einkommen im Alter, ohne Umzug. Dem stehen systembedingte Abschläge gegenüber: Die Summe aller Rentenzahlungen liegt häufig unter dem Marktwert, den ein klassischer Verkauf erzielen würde. Entscheidend ist deshalb, den Verkehrswert vorab unabhängig ermitteln zu lassen und Angebote sorgfältig zu vergleichen – auch mit der Alternative Teilverkauf oder dem Verkauf mit anschließendem Umzug.

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Häufige Fragen

Das hängt von Verkehrswert, Alter und Wohnrecht ab: Vom Immobilienwert wird der kapitalisierte Wert des Wohnrechts abgezogen, der Rest über die statistische Lebenserwartung in eine Monatsrente umgerechnet. Je älter Sie sind, desto höher die Rente.

Die Zahlungen enden grundsätzlich mit dem Tod – das ist das Risiko des Modells. Vereinbaren lässt sich eine Mindestlaufzeit (Rentengarantiezeit), die an die Erben weitergezahlt wird.

Entscheidend ist die notarielle Absicherung: Wohnrecht bzw. Nießbrauch und idealerweise eine Reallast für die Rentenzahlung gehören ins Grundbuch – dann bestehen die Rechte auch gegenüber einem neuen Eigentümer.

Das hängt vom Ziel ab: Die Leibrente liefert lebenslanges Einkommen ohne weitere Kosten, der Teilverkauf eine flexible Einmalzahlung gegen laufendes Nutzungsentgelt. Vergleichen Sie beide immer auf Basis eines unabhängig ermittelten Verkehrswerts – und mit der Alternative des klassischen Verkaufs.