Recht & Steuern

Hausgeld

Das Hausgeld ist die monatliche Vorauszahlung der Wohnungseigentümer für Betriebs- und Verwaltungskosten und beim Verkauf ein wichtiger Faktor für Käufer.

Das Hausgeld ist der monatliche Betrag, den Eigentümer einer Eigentumswohnung an die Wohnungseigentümergemeinschaft zahlen. Es deckt die laufenden Bewirtschaftungskosten des Gemeinschaftseigentums und enthält in der Regel auch einen Beitrag zur Instandhaltungsrücklage.

Was das Hausgeld umfasst

  • Betriebskosten: Heizung, Wasser, Müllabfuhr, Allgemeinstrom und Gebäudeversicherung.
  • Verwaltungskosten: die Vergütung der Hausverwaltung.
  • Instandhaltung: laufende Pflege sowie die Zuführung zur Rücklage.

Warum das Hausgeld beim Verkauf zählt

Kaufinteressenten fragen früh nach der Höhe des Hausgelds, denn es bestimmt die monatliche Belastung zusätzlich zur Finanzierung. Ein nachvollziehbares, angemessenes Hausgeld und eine gut gefüllte Rücklage wirken sich positiv auf den Verkaufspreis aus. Die genaue Aufstellung ergibt sich aus dem Wirtschaftsplan und der Jahresabrechnung, die zu den wichtigen Verkaufsunterlagen einer Eigentumswohnung gehören.

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Häufige Fragen

Nicht ganz. Das Hausgeld umfasst auch nicht umlagefähige Kosten wie die Verwaltung und die Instandhaltungsrücklage, die ein Vermieter nicht auf Mieter umlegen kann.

Als grober Richtwert gelten oft 3 bis 4 Euro pro Quadratmeter und Monat, abhängig von Ausstattung, Alter und Service des Gebäudes.

Ab der Übergabe trägt der Käufer das Hausgeld. Die genaue Abgrenzung wird im Kaufvertrag geregelt.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Für Ihre konkrete Situation ziehen Sie bitte einen Steuerberater oder Rechtsanwalt hinzu.