Recht & Steuern

Wohnungseigentümergemeinschaft

Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) umfasst alle Eigentümer eines aufgeteilten Hauses – sie entscheidet gemeinsam über das Gemeinschaftseigentum.

Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) besteht aus allen Eigentümern eines in Wohnungseigentum aufgeteilten Gebäudes. Rechtsgrundlage ist das Wohnungseigentumsgesetz; die Spielregeln im Detail stehen in der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung. Die WEG ist teilrechtsfähig, wird von einer Verwaltung geführt und entscheidet in der jährlichen Eigentümerversammlung.

Rechte und Pflichten der Eigentümer

Jeder Eigentümer zahlt Hausgeld für Betrieb, Verwaltung und die Instandhaltungsrücklage, stimmt über Sanierungen und Wirtschaftspläne ab und trägt Beschlüsse der Mehrheit mit – auch unliebsame. Seit der WEG-Reform 2020 sind bauliche Veränderungen, etwa energetische Sanierung oder Ladeinfrastruktur, leichter durchsetzbar.

Bedeutung beim Wohnungsverkauf

Käufer prüfen die WEG so kritisch wie die Wohnung selbst: Protokolle der letzten Versammlungen, Höhe von Hausgeld und Rücklage, beschlossene oder anstehende Sanierungen. Eine gut geführte Gemeinschaft mit solider Rücklage ist ein echtes Verkaufsargument – schwelende Konflikte oder Sanierungsstau drücken dagegen spürbar auf den erzielbaren Preis.

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Häufige Fragen

Die letzten drei Protokolle der Eigentümerversammlung, Jahresabrechnungen, Wirtschaftsplan, Höhe der Instandhaltungsrücklage und die Teilungserklärung – sie verraten Zustand und Konfliktlage der Gemeinschaft.

Mehrheitsbeschlüsse binden alle Eigentümer – auch Überstimmte. Gegen rechtswidrige Beschlüsse hilft nur die Anfechtungsklage binnen eines Monats.

Ja, wenn sie wirksam beschlossen wurden – etwa für unvorhergesehene Sanierungen. Beim Verkauf zahlt grundsätzlich, wer zum Fälligkeitszeitpunkt Eigentümer ist; Details regelt der Kaufvertrag.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Für Ihre konkrete Situation ziehen Sie bitte einen Steuerberater oder Rechtsanwalt hinzu.