Recht & Steuern
Jahresabrechnung
Die Jahresabrechnung legt offen, wie die Wohnungseigentümergemeinschaft gewirtschaftet hat – Pflichtlektüre für Eigentümer und Kaufinteressenten.
Die Jahresabrechnung ist die jährliche Abrechnung der Verwaltung über alle Einnahmen und Ausgaben einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie zeigt je Einheit, ob die geleisteten Hausgeld-Vorschüsse ausgereicht haben – die Differenz (Abrechnungsspitze) wird nachgezahlt oder gutgeschrieben. Beschlossen wird seit der WEG-Reform 2020 nur noch diese Zahlungspflicht, nicht das Zahlenwerk selbst.
Was die Abrechnung verrät
Neben den laufenden Kosten dokumentiert die Jahresabrechnung die Entwicklung der Instandhaltungsrücklage und die Verteilung nach Miteigentumsanteilen oder abweichenden Schlüsseln aus der Teilungserklärung. Auffällige Posten – stark steigende Heizkosten, hohe Reparaturaufwendungen, Rückstände einzelner Eigentümer – sind Frühwarnsignale.
Bedeutung bei Kauf und Verkauf
Käufer einer Eigentumswohnung verlangen üblicherweise die letzten drei Jahresabrechnungen samt Wirtschaftsplan und Protokollen. Verkäufer sollten diese Unterlagen vollständig bereithalten: Eine transparente, unauffällige Abrechnungshistorie stärkt das Vertrauen – und damit den erzielbaren Preis.
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Häufige Fragen
Die Differenz zwischen den geleisteten Hausgeld-Vorschüssen und den tatsächlichen Kosten je Einheit – sie wird nachgezahlt oder gutgeschrieben und ist seit der WEG-Reform der eigentliche Beschlussgegenstand.
Den Beschluss über die Zahlungspflichten ja – binnen eines Monats per Anfechtungsklage. Vorher lohnt die Belegeinsicht beim Verwalter, auf die jeder Eigentümer Anspruch hat.
Grundsätzlich der, der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung Eigentümer ist. Kaufverträge regeln die interne Verteilung – ein Punkt, der vor dem Notartermin geklärt sein sollte.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Für Ihre konkrete Situation ziehen Sie bitte einen Steuerberater oder Rechtsanwalt hinzu.