Sanierung & Energie

Instandhaltungsrücklage

Die Instandhaltungsrücklage ist das gemeinsame Sparpolster der Eigentümergemeinschaft für Reparaturen am Gemeinschaftseigentum.

Die Instandhaltungsrücklage (nach neuem Recht: Erhaltungsrücklage) ist das angesparte Vermögen einer Wohnungseigentümergemeinschaft für Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums – Dach, Fassade, Heizungsanlage, Aufzug. Sie wird über das monatliche Hausgeld angespart; die Höhe beschließt die Eigentümerversammlung.

Wie hoch sollte die Rücklage sein?

Faustregeln orientieren sich am Gebäudealter: Je älter das Haus, desto höher der Bedarf – verbreitet sind Ansätze zwischen 7 und 12 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Entscheidender als die Formel ist der Abgleich mit dem tatsächlichen Zustand: Steht die Dachsanierung an, ist auch eine sechsstellige Rücklage schnell verplant.

Bedeutung bei Kauf und Verkauf

Beim Wohnungsverkauf geht der Anteil an der Rücklage automatisch auf den Käufer über – er kann bei der Grunderwerbsteuer herausgerechnet werden. Käufer lesen die Rücklage als Gesundheitszeugnis der WEG: solide Rücklage plus gepflegte Protokolle gleich Verkaufsargument; magere Rücklage plus Sanierungsstau gleich Preisabschlag oder Sonderumlage-Risiko.

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Häufige Fragen

Verbreitete Faustregeln liegen bei 7 bis 12 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr – wichtiger als die Formel ist der Abgleich mit dem Zustand: Steht die Dachsanierung an, ist mehr nötig.

Nein – sie gehört der Gemeinschaft und geht wirtschaftlich auf den Käufer über. Im Kaufpreis sollte sie deshalb eingepreist sein; bei der Grunderwerbsteuer kann sie herausgerechnet werden.

Erhöhtes Risiko von Sonderumlagen. Zusammen mit den Protokollen der Eigentümerversammlung zeigt die Rücklage, wie vorausschauend die WEG wirtschaftet.