Vermietung

Betriebskosten

Betriebskosten sind die laufenden Kosten eines Gebäudes, die der Vermieter nach der Betriebskostenverordnung auf die Mieter umlegen darf.

Die Betriebskosten sind die laufenden Kosten, die durch den Betrieb eines Gebäudes und Grundstücks entstehen. Welche Posten umlagefähig sind, regelt die Betriebskostenverordnung, kurz BetrKV. Der Vermieter darf diese Kosten nur dann auf die Mieter umlegen, wenn das im Mietvertrag vereinbart ist. Sie werden zusätzlich zur Kaltmiete erhoben.

Typische Betriebskosten

Die BetrKV listet die zulässigen Positionen abschließend auf. Dazu zählen vor allem wiederkehrende Kosten für die Versorgung und Pflege des Hauses.

UmlagefähigNicht umlagefähig
Wasser und AbwasserVerwaltungskosten
Heizung und WarmwasserInstandhaltung und Reparatur
Müllabfuhr und StraßenreinigungLeerstandskosten
Hausreinigung und GartenpflegeBankgebühren

Vorauszahlung und Abrechnung

In der Regel zahlen Mieter monatlich eine Vorauszahlung zusätzlich zur Kaltmiete. Einmal im Jahr folgt die Nebenkostenabrechnung, die die tatsächlichen Kosten gegenüberstellt. Daraus ergibt sich eine Nachzahlung oder ein Guthaben. Seltener wird eine feste Pauschale vereinbart, bei der keine spätere Abrechnung erfolgt. Welche Variante gilt, steht im Mietvertrag.

Worauf Mieter achten sollten

  • Nur Posten aus der BetrKV sind zulässig
  • Reparaturen und Verwaltung trägt der Vermieter
  • Der Verteilerschlüssel muss zur Vereinbarung passen

Wer die Höhe der Betriebskosten einschätzen will, orientiert sich an Durchschnittswerten für die Region. In Stuttgart liegen sie je nach Ausstattung und Baujahr des Hauses unterschiedlich hoch. Ein Aufzug oder eine aufwendige Gartenpflege treiben die Kosten, eine sparsame Heizung senkt sie. Mieter zahlen monatlich eine Vorauszahlung, über die einmal jährlich abgerechnet wird. Bei Fragen zur Abrechnung ist eine individuelle Beratung sinnvoll. Strudel Immobilien schafft hier für Vermieter und Mieter Transparenz und erklärt jede Position verständlich.

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Häufige Fragen

Zu den Betriebskosten zählen laufende Kosten wie Wasser, Heizung, Müllabfuhr, Hausreinigung und Gartenpflege. Maßgeblich ist die abschließende Liste der Betriebskostenverordnung.

Verwaltungskosten, Reparaturen, Instandhaltung und Bankgebühren darf der Vermieter nicht auf die Mieter umlegen. Diese Posten trägt er selbst.

Die Begriffe werden meist gleichbedeutend verwendet. Streng genommen sind Betriebskosten der gesetzlich definierte Teil der Nebenkosten, der auf Mieter umlegbar ist.