Recht & Steuern
Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer fällt bei jedem Immobilienkauf an – in Baden-Württemberg beträgt sie 5 Prozent des Kaufpreises.
Die Grunderwerbsteuer wird bei jedem Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie fällig. Der Steuersatz ist Ländersache: In Baden-Württemberg beträgt er 5,0 Prozent der Bemessungsgrundlage – in der Regel des beurkundeten Kaufpreises. Bei einem Kaufpreis von 600.000 Euro sind das 30.000 Euro.
Ablauf und Fälligkeit
Nach dem Notartermin meldet der Notar den Kauf dem Finanzamt, das den Steuerbescheid an den Käufer schickt. Erst nach Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus – ohne sie keine Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Die Steuer gehört damit zu den zwingenden Kaufnebenkosten.
Legale Sparmöglichkeiten
- Inventar separat ausweisen: Einbauküche, Sauna oder Markisen können im Kaufvertrag gesondert beziffert werden und mindern die Bemessungsgrundlage.
- Instandhaltungsrücklage: Bei Eigentumswohnungen kann der anteilige Rücklagenanteil herausgerechnet werden.
- Erwerb in der Familie: Verkäufe zwischen Ehegatten und in gerader Linie (Eltern/Kinder) sind steuerbefreit.
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Häufige Fragen
5,0 Prozent des Kaufpreises. Bei 600.000 Euro Kaufpreis sind das 30.000 Euro – fällig nach dem Notartermin per Bescheid des Finanzamts.
Ja, in Grenzen: Mitverkauftes Inventar wie Einbauküche oder Sauna sowie die anteilige Instandhaltungsrücklage bei Eigentumswohnungen können im Kaufvertrag separat ausgewiesen werden und mindern die Bemessungsgrundlage.
Gesetzlich haften beide, im Kaufvertrag wird sie praktisch immer dem Käufer zugewiesen. Ohne Zahlung stellt das Finanzamt keine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus – und ohne diese keine Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
Nein – Übertragungen durch Erbschaft oder Schenkung sowie Verkäufe zwischen Ehegatten und Verwandten in gerader Linie sind von der Grunderwerbsteuer befreit. Es können aber Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer anfallen.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Für Ihre konkrete Situation ziehen Sie bitte einen Steuerberater oder Rechtsanwalt hinzu.