Recht & Steuern

Schenkungsteuer

Wer eine Immobilie verschenkt, löst Schenkungsteuer aus, doch hohe Freibeträge mindern die Last oft deutlich.

Die Schenkungsteuer ist die Steuer, die bei der unentgeltlichen Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten anfällt, also auch bei der Schenkung einer Immobilie. Sie ist eng mit der Erbschaftsteuer verwandt und folgt denselben Steuersätzen und Freibeträgen. Entscheidend für die Höhe sind der Wert der Immobilie und das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker und Beschenktem. Je näher die Verwandtschaft, desto höher der Freibetrag und desto günstiger der Steuersatz.

Freibeträge nach Verwandtschaft

Die wichtigsten persönlichen Freibeträge gelten je Schenkung und können alle zehn Jahre erneut genutzt werden.

VerhältnisFreibetrag
Ehegatten und eingetragene Partner500.000 Euro
Kinder400.000 Euro
Enkel (Regelfall)200.000 Euro

Gestaltungsmöglichkeiten

  • Der Freibetrag kann alle zehn Jahre erneut ausgeschöpft werden, gestaffelte Schenkungen mindern die Steuer.
  • Ein vorbehaltener Nießbrauch senkt den steuerlichen Wert der Schenkung.
  • Die Übertragung des selbst genutzten Familienheims an den Ehegatten kann unter Voraussetzungen steuerfrei sein.

Worauf zu achten ist

Schenkungen von Immobilien bedürfen der notariellen Beurkundung und werden im Grundbuch eingetragen. Steuerlich lohnt sich frühe Planung, denn der Zehnjahresrhythmus eröffnet Spielraum, um Vermögen schrittweise und steuerschonend zu übertragen. Wer früh beginnt, kann denselben Freibetrag mehrfach nutzen und so größere Werte ohne oder mit geringer Steuer weitergeben. Die genannten Freibeträge sind Stand heute und können sich ändern, außerdem hängt vieles vom Einzelfall und vom angesetzten Wert der Immobilie ab. Diese Angaben ersetzen keine Beratung. Lassen Sie eine geplante Übertragung immer von Steuerberater und Notar begleiten. Strudel Immobilien hilft Ihnen, den Verkehrswert der Immobilie als Grundlage realistisch einzuordnen.

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Häufige Fragen

Stand heute 400.000 Euro je Kind. Ehegatten haben 500.000 Euro, Enkel im Regelfall 200.000 Euro. Die Werte können sich ändern.

Ja. Der persönliche Freibetrag steht alle zehn Jahre erneut zur Verfügung. Gestaffelte Schenkungen können die Steuer deutlich senken.

Ja. Die Übertragung einer Immobilie bedarf der notariellen Beurkundung und der Eintragung im Grundbuch.

Ein vorbehaltener Nießbrauch mindert den steuerlichen Wert der Schenkung, weil der Schenker die Nutzung behält. Das sollte ein Berater im Einzelfall prüfen.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Für Ihre konkrete Situation ziehen Sie bitte einen Steuerberater oder Rechtsanwalt hinzu.