Vermietung
Staffelmiete
Bei der Staffelmiete steigt die Miete in vorab festgelegten Stufen, sodass beide Seiten von Anfang an wissen, was kommt.
Die Staffelmiete ist eine Vereinbarung im Mietvertrag, bei der die Miete zu festgelegten Zeitpunkten um vorher bestimmte Beträge steigt. Geregelt ist sie in § 557a BGB. Mieter und Vermieter wissen damit schon bei Vertragsschluss, wie hoch die Miete in den kommenden Jahren ausfällt. Das schafft Planungssicherheit für beide Seiten.
Wie die Staffelmiete funktioniert
Im Vertrag steht jede einzelne Stufe als konkreter Betrag, nicht als Prozentsatz. Jede Staffel muss mindestens ein Jahr gelten. Während der Laufzeit der Staffelvereinbarung sind weitere Mieterhöhungen, etwa wegen Modernisierung oder ortsüblicher Vergleichsmiete, ausgeschlossen. Die festgelegten Stufen betreffen die Kaltmiete, die Betriebskosten werden weiterhin separat abgerechnet.
Vorteile und Grenzen
Für Mieter liegt der Reiz in der Sicherheit. Sie wissen genau, wann die Miete steigt und um wie viel. Für Vermieter entfällt der Aufwand, jede Erhöhung einzeln zu begründen. Allerdings binden sich beide Seiten für die gesamte Laufzeit an die festen Beträge, unabhängig davon, wie sich der Markt entwickelt.
- Klare Planung: Die Miete der nächsten Jahre steht fest
- Keine zusätzlichen Erhöhungen während der Staffel
- Stufen müssen jeweils mindestens zwölf Monate gelten
- Die Beträge stehen als feste Summen im Vertrag, nicht als Prozentwerte
Staffelmiete und Mietpreisbremse
Auch bei der Staffelmiete gilt in angespannten Wohnungsmärkten die Mietpreisbremse. In Stuttgart, das als angespannter Markt ausgewiesen ist, darf jede einzelne Stufe höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Der Mietspiegel hilft bei der Einordnung. Wer eine Wohnung am Killesberg oder auf den Fildern mit Staffelmiete anbietet oder mietet, sollte die einzelnen Stufen vorher genau prüfen. Ein Sonderkündigungsrecht lässt sich bei einer Staffelmiete für höchstens vier Jahre ausschließen. Bei Unsicherheiten ist eine individuelle Beratung sinnvoll. Strudel Immobilien unterstützt dabei, faire und rechtssichere Staffeln zu vereinbaren.
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Häufige Fragen
Jede Staffel muss mindestens zwölf Monate gelten. Häufiger als einmal im Jahr darf die Miete also nicht steigen. Die genauen Termine und Beträge stehen im Vertrag.
Ja. In angespannten Wohnungsmärkten wie Stuttgart darf jede Stufe höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Das gilt für jede einzelne Staffel.
Nein. Solange die Staffelvereinbarung läuft, sind zusätzliche Mieterhöhungen wegen Modernisierung oder Vergleichsmiete ausgeschlossen. Nur die vereinbarten Stufen greifen.