Vermietung
Kaltmiete
Die Kaltmiete ist die reine Miete für die Wohnung ohne Betriebskosten und bildet die Grundlage für viele mietrechtliche Berechnungen.
Die Kaltmiete ist der Betrag, den der Mieter allein für die Überlassung der Wohnung zahlt, ohne Betriebs- und Nebenkosten. Sie wird auch Grundmiete oder Nettokaltmiete genannt. Die Kaltmiete deckt nur die Nutzung der Räume ab. Heizung, Wasser oder Müllabfuhr kommen als gesonderte Posten hinzu.
Kaltmiete und Warmmiete
Rechnet man zur Kaltmiete die Vorauszahlung für die Betriebskosten hinzu, ergibt sich die Warmmiete. Diese Bruttomiete ist der Betrag, den der Mieter tatsächlich überweist. Die jährliche Nebenkostenabrechnung gleicht später aus, ob die Vorauszahlungen gereicht haben. Beim Vergleich von Wohnungen sollte man stets dieselbe Größe heranziehen. Eine niedrige Kaltmiete kann durch hohe Nebenkosten relativiert werden, deshalb lohnt der Blick auf beide Werte.
Warum die Kaltmiete so wichtig ist
Viele rechtliche Grenzen knüpfen an die Kaltmiete an, nicht an die Warmmiete.
- Die Mietkaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen
- Die Mietpreisbremse bezieht sich auf die Kaltmiete
- Der Mietspiegel weist Vergleichswerte als Kaltmiete aus
Kaltmiete in Stuttgart
Stuttgart gehört zu den teuersten Wohnungsmärkten Deutschlands. In gefragten Lagen wie dem Killesberg oder Degerloch liegen die Kaltmieten deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Wer eine Wohnung vermietet oder sucht, sollte die Kaltmiete am Mietspiegel und an der ortsüblichen Vergleichsmiete messen. So lässt sich einschätzen, ob ein Angebot fair ist. Wegen der Mietpreisbremse darf die Kaltmiete bei Wiedervermietung zudem nur begrenzt über der Vergleichsmiete liegen. Bei der Einordnung hilft eine individuelle Beratung. Strudel Immobilien kennt die Stuttgarter Stadtteile und unterstützt bei der richtigen Bewertung.
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Häufige Fragen
Die Kaltmiete ist die reine Miete ohne Nebenkosten. Die Warmmiete enthält zusätzlich die Vorauszahlung für die Betriebskosten und entspricht dem Betrag, den der Mieter monatlich überweist.
Nein. Die Kaltmiete deckt nur die Nutzung der Wohnung ab. Heizung, Warmwasser und andere Betriebskosten werden gesondert als Nebenkosten erhoben.
Die maximale Mietkaution richtet sich nach der Nettokaltmiete. Sie darf höchstens das Dreifache der Kaltmiete betragen, Betriebskosten zählen dabei nicht mit.