Vermietung

Mietvertrag

Der Mietvertrag regelt Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter und ist die Grundlage jedes Mietverhältnisses.

Ein Mietvertrag ist die rechtlich bindende Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter über die Überlassung einer Wohnung gegen Zahlung der Miete. Er legt fest, wer welche Räume nutzen darf, was die Miete kostet und welche Pflichten beide Seiten haben. In Deutschland gilt der Vertrag auch mündlich, doch die Schriftform schafft Klarheit und ist deshalb der Normalfall.

Was in den Mietvertrag gehört

Ein vollständiger Vertrag nennt die Vertragsparteien, die genaue Wohnung mit Lage und Größe sowie die Höhe der Miete. Üblich ist die Aufteilung in Kaltmiete und Vorauszahlungen für die Betriebskosten. Auch Regelungen zur Mietkaution, zu Schönheitsreparaturen und zur Tierhaltung finden hier ihren Platz.

  • Namen und Anschriften beider Parteien
  • Beschreibung der Wohnung und Mietbeginn
  • Höhe der Kaltmiete und Nebenkostenvorauszahlung
  • Regelungen zu Kaution und Kündigungsfristen

Befristet oder unbefristet

Die meisten Mietverträge laufen unbefristet. Eine Befristung ist nur zulässig, wenn der Vermieter einen gesetzlichen Grund nennt, etwa Eigenbedarf nach Ablauf der Frist. Bei einem unbefristeten Vertrag kann der Mieter mit drei Monaten Frist kündigen, der Vermieter braucht dafür ein berechtigtes Interesse.

Worauf Mieter in Stuttgart achten sollten

Stuttgart gilt als angespannter Wohnungsmarkt. Deshalb spielen Klauseln zur Miethöhe und zur Mietpreisbremse eine größere Rolle als anderswo. Prüfen Sie vor der Unterschrift, ob die vereinbarte Miete zur ortsüblichen Vergleichsmiete passt, etwa über den Mietspiegel. Unwirksame Klauseln, zum Beispiel zu starren Renovierungsfristen, sind häufig. Wer unsicher ist, holt sich am besten individuelle Beratung. Strudel Immobilien begleitet Vermieter und Mieter in Stadtteilen wie Killesberg oder Degerloch durch den gesamten Prozess.

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Häufige Fragen

Ein Mietvertrag ist auch mündlich gültig. Die Schriftform ist aber dringend zu empfehlen, weil sie Beweise sichert und Streit vermeidet. Bei einer Befristung über ein Jahr ist die Schriftform sogar Pflicht.

Mieter können einen unbefristeten Vertrag in der Regel mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und fristgerecht beim Vermieter eingehen.

Nein. Klauseln, die den Mieter unangemessen benachteiligen, sind unwirksam. Dazu zählen oft starre Renovierungsfristen. Im Zweifel lohnt sich eine rechtliche Prüfung.