Vermietung
Mietkaution
Die Mietkaution sichert den Vermieter ab und darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen, getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt.
Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung, die der Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses hinterlegt. Sie schützt den Vermieter vor Schäden oder ausstehenden Zahlungen. Nach § 551 BGB darf die Kaution höchstens das Dreifache der monatlichen Nettokaltmiete betragen. Die Betriebskosten zählen dabei nicht mit.
Höhe und Zahlung
Maßgeblich ist die Kaltmiete ohne Nebenkosten. Bei einer Kaltmiete von 900 Euro liegt die maximale Kaution also bei 2.700 Euro. Mieter dürfen die Summe in drei gleichen Monatsraten zahlen. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die weiteren in den Folgemonaten.
Wie die Kaution angelegt wird
Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem eigenen Vermögen anlegen, üblicherweise auf einem verzinsten Kautionskonto. Die Zinsen stehen dem Mieter zu. Möglich sind auch andere Formen wie eine Bürgschaft, wenn beide Seiten zustimmen.
Rückzahlung der Kaution
- Die Kaution wird nach Ende des Mietverhältnisses zurückgezahlt
- Der Vermieter darf eine angemessene Prüffrist nutzen
- Ein Teil kann bis zur Nebenkostenabrechnung einbehalten werden
Nach dem Auszug prüft der Vermieter, ob Forderungen offen sind. Gibt es keine, fließt die Kaution mit Zinsen zurück. Häufig behält der Vermieter einen Restbetrag bis zur letzten Nebenkostenabrechnung ein, weil dort noch Nachzahlungen entstehen können. Eine feste gesetzliche Frist für die Rückzahlung gibt es nicht, üblich ist ein Zeitraum von wenigen Monaten. Bei Streit über die Rückzahlung ist eine individuelle Beratung hilfreich. Strudel Immobilien sorgt in Stuttgart für eine korrekte und transparente Abwicklung von der Übergabe bis zur Rückzahlung.
Kostenfreie Immobilienbewertung
Was ist Ihre Immobilie wirklich wert?
Häufige Fragen
Die Kaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Grundlage ist die Kaltmiete ohne Betriebskosten. Mieter dürfen die Summe in drei monatlichen Raten zahlen.
Nach dem Auszug prüft der Vermieter offene Forderungen innerhalb einer angemessenen Frist. Danach wird die Kaution mit Zinsen erstattet. Ein Teil kann bis zur Nebenkostenabrechnung einbehalten werden.
Ja. Der Vermieter muss die Kaution getrennt vom eigenen Vermögen anlegen. Die anfallenden Zinsen stehen dem Mieter zu und werden bei der Rückzahlung ausgezahlt.