Verkauf
Courtage
Courtage ist der traditionelle Begriff für die Maklerprovision – das Erfolgshonorar, das erst mit notariellem Kaufvertrag fällig wird.
Die Courtage ist der klassische, aus dem Französischen stammende Begriff für die Maklerprovision – das erfolgsabhängige Honorar eines Immobilienmaklers. Beide Begriffe werden synonym verwendet; im süddeutschen Raum hat sich „Provision" durchgesetzt, in Norddeutschland ist „Courtage" geläufiger.
Wann die Courtage fällig wird
Die Courtage entsteht nur bei Erfolg: Erst wenn durch die Vermittlungstätigkeit ein notarieller Kaufvertrag zustande kommt, wird sie fällig. Besichtigungen, Exposé und Beratung sind für Eigentümer und Interessenten bis dahin kostenfrei.
Höhe und Verteilung
Seit Dezember 2020 gilt bei Wohnimmobilien die gesetzliche Provisionsteilung: Die beauftragende Partei zahlt mindestens die Hälfte. In Baden-Württemberg üblich sind insgesamt rund 7,14 Prozent inklusive Mehrwertsteuer, hälftig geteilt zwischen Käufer und Verkäufer. Alle Details, Verhandlungsspielräume und die Frage, wann sich ein Makler rechnet, erläutert der Eintrag zur Maklerprovision.
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Häufige Fragen
Ja – beide Begriffe bezeichnen das Erfolgshonorar des Maklers. „Courtage" ist die traditionelle, in Norddeutschland geläufigere Bezeichnung.
Wenn kein Kaufvertrag zustande kommt – die Courtage ist rein erfolgsabhängig. Auch bei Verkäufen innerhalb der Familie ohne Maklerleistung fällt keine an.
Bei vermieteten Immobilien ja – als Anschaffungsnebenkosten über die Abschreibung (Käufer) bzw. als Werbungskosten im Verkaufskontext. Beim Eigenheim ist sie privat veranlasst und nicht absetzbar.