Verkauf

Teilverkauf

Beim Teilverkauf veräußern Eigentümer einen Anteil ihrer Immobilie – sie bleiben wohnen, zahlen aber ein laufendes Nutzungsentgelt für den verkauften Teil.

Beim Teilverkauf verkauft ein Eigentümer einen Anteil seiner Immobilie – üblicherweise bis zu 50 Prozent – an einen gewerblichen Anbieter und erhält dafür eine Einmalzahlung. Er bleibt wohnen und behält die volle Entscheidungsfreiheit im Alltag, zahlt für den verkauften Anteil jedoch ein monatliches Nutzungsentgelt.

Die Kostenseite verstehen

Das Nutzungsentgelt liegt meist bei 3 bis 5 Prozent des ausgezahlten Betrags pro Jahr – vergleichbar mit Kreditzinsen, aber ohne Tilgung. Hinzu kommen häufig ein Durchführungsentgelt beim späteren Gesamtverkauf sowie vertragliche Mindesterlös-Klauseln zugunsten des Anbieters. Instandhaltung trägt in der Regel weiterhin der Eigentümer – auch für den verkauften Anteil.

Für wen sich der Teilverkauf eignet

Der Teilverkauf kann passen, wenn schnell Liquidität nötig ist und ein Volldverkauf nicht infrage kommt. Vor der Unterschrift gilt: Verkehrswert unabhängig ermitteln lassen, Gesamtkosten über die geplante Laufzeit rechnen und mit Alternativen wie Leibrente, Bankdarlehen oder klassischem Verkauf vergleichen. Was auf den ersten Blick flexibel wirkt, ist über die Jahre oft der teuerste Weg.

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Häufige Fragen

Das Nutzungsentgelt von meist 3 bis 5 Prozent der Auszahlungssumme pro Jahr – dauerhaft und oft mit Anpassungsklauseln. Dazu tragen Sie in der Regel weiterhin die komplette Instandhaltung, auch für den verkauften Anteil.

Eine Gebühr von typischerweise 3 bis 6,5 Prozent des Gesamterlöses, die der Anbieter beim späteren Verkauf der ganzen Immobilie einbehält – zusätzlich zu seinem Anteil am Erlös.

Viele Verträge sehen ein Rückkaufsrecht vor – allerdings zum dann aktuellen Marktwert zuzüglich Kosten. Günstiger als der ursprüngliche Verkaufspreis wird es praktisch nie.

Meist nicht: Das Nutzungsentgelt entspricht wirtschaftlich einem Zins ohne Tilgung, hinzu kommen Wertsteigerungs- und Gebührenklauseln. Wer Liquidität braucht, sollte Bankdarlehen, Umkehrhypothek, Leibrente und Vollverkauf mit realistischem Verkehrswert gegenrechnen.