Recht & Steuern

Teilungserklärung

Die Teilungserklärung teilt ein Gebäude rechtlich in Eigentumswohnungen auf und regelt, was Sonder- und was Gemeinschaftseigentum ist.

Die Teilungserklärung ist das notarielle Dokument, mit dem ein Grundstück samt Gebäude in Wohnungseigentum aufgeteilt wird. Sie definiert für jede Einheit das Sondereigentum (die Wohnung selbst), das Gemeinschaftseigentum (Dach, Fassade, Treppenhaus, Leitungen) und die Miteigentumsanteile, nach denen Kosten und Stimmrechte verteilt werden. Ergänzt wird sie durch die Gemeinschaftsordnung und den Aufteilungsplan.

Warum das Dokument so wichtig ist

Die Teilungserklärung entscheidet über Alltagsfragen mit Geldwirkung: Wer zahlt die neuen Fenster? Ist die Dachterrasse Sondernutzungsrecht oder Gemeinschaftsfläche? Dürfen Wohnungen gewerblich genutzt oder kurzzeitvermietet werden? Abweichende Kostenverteilungen und Öffnungsklauseln stehen genau hier.

Bei Kauf und Verkauf

Für Käufer einer Eigentumswohnung ist die Teilungserklärung Pflichtlektüre – zusammen mit den Protokollen der Wohnungseigentümergemeinschaft und der Höhe der Instandhaltungsrücklage. Verkäufer sollten das Dokument früh bereitlegen: Es gehört zu den Standardunterlagen, die Banken für die Finanzierungszusage des Käufers verlangen.

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Häufige Fragen

Vom Verwalter, aus den eigenen Kaufunterlagen oder beim Grundbuchamt (Grundakte). Beim Wohnungsverkauf gehört sie zu den Standardunterlagen für Käufer und Bank.

Ja, aber aufwendig: Änderungen erfordern grundsätzlich die Einigung aller Eigentümer und notarielle Beurkundung – etwa bei Umwandlung von Gemeinschafts- in Sondereigentum.

Sondereigentum gehört Ihnen allein (die Wohnung selbst); ein Sondernutzungsrecht erlaubt nur die exklusive Nutzung von Gemeinschaftseigentum – etwa Gartenanteil oder Stellplatz.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Für Ihre konkrete Situation ziehen Sie bitte einen Steuerberater oder Rechtsanwalt hinzu.