Verkauf

Immobilienmakler

Ein Immobilienmakler vermittelt den Verkauf oder die Vermietung von Immobilien und begleitet beide Seiten von der Bewertung bis zum Notartermin.

Ein Immobilienmakler vermittelt gewerblich Kauf-, Verkaufs- oder Mietverträge über Immobilien und bringt Anbieter und Interessenten zusammen. Er übernimmt die Bewertung, die Vermarktung und die Verhandlung und begleitet seine Kunden bis zum Abschluss beim Notar. Für seine Tätigkeit braucht er in Deutschland eine Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung.

Welche Aufgaben übernimmt ein Makler?

Die Arbeit beginnt lange vor dem ersten Besichtigungstermin. Ein guter Makler kennt den lokalen Markt und weiß, welche Preise in einer Lage realistisch sind. In Stuttgart unterscheidet sich das stark zwischen Halbhöhenlage, Killesberg und den Filderorten.

  • Marktwert ermitteln und einen passenden Angebotspreis empfehlen
  • Aussagekräftiges Exposé erstellen, oft mit Fotos und Grundrissen
  • Unterlagen prüfen und vollständig zusammenstellen
  • Besichtigungen organisieren und Interessenten vorqualifizieren
  • Verhandlungen führen und den Notartermin vorbereiten

Pflichten und Sorgfalt

Ein Makler ist beiden Vertragsparteien gegenüber zur Sorgfalt verpflichtet. Er muss vollständig und wahrheitsgemäß informieren und darf keine wichtigen Mängel verschweigen. Verstößt er gegen diese Pflichten, kann das seinen Provisionsanspruch kosten oder zu Schadenersatz führen.

Wann lohnt sich ein Makler?

Ein Verkauf bindet Zeit, Wissen und Nerven. Wer den Markt nicht täglich beobachtet, setzt den Preis schnell zu hoch oder zu niedrig an. Ein erfahrener Makler bringt Reichweite, ein belastbares Netzwerk und Routine in der Verhandlung mit. Das zahlt sich vor allem dann aus, wenn die Immobilie eine Besonderheit hat oder die Lage erklärungsbedürftig ist. Für die Vermittlung fällt eine Provision an, deren Höhe und Aufteilung sich am Gesetz und an der Vereinbarung orientieren.

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Häufige Fragen

Die Provision liegt regional unterschiedlich oft bei rund 5 bis 7 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer. Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an Verbraucher teilen sich Käufer und Verkäufer die Courtage in der Regel hälftig.

Nein, der Verkauf ist auch privat möglich. Ein Makler spart aber Zeit und kann durch Marktkenntnis und Verhandlungsgeschick häufig einen besseren Preis erzielen.

Achten Sie auf die Erlaubnis nach § 34c GewO, eine klare schriftliche Vereinbarung, transparente Kosten und gute Bewertungen. Ein seriöser Makler nennt einen realistischen Preis statt eines übertriebenen Lockangebots.