Bewertung
Bodenrichtwert
Der Bodenrichtwert gibt den durchschnittlichen Wert eines Quadratmeters unbebauten Bodens in einer bestimmten Lage an – eine Kerngröße jeder Immobilienbewertung.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine sogenannte Bodenrichtwertzone, angegeben in Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche. Er wird vom örtlichen Gutachterausschuss aus tatsächlichen Kaufpreisen abgeleitet und in der Regel alle zwei Jahre neu festgelegt. In Baden-Württemberg sind die Werte über das zentrale Portal BORIS-BW öffentlich einsehbar.
Wofür wird der Bodenrichtwert gebraucht?
Der Bodenrichtwert fließt in nahezu jede Immobilienbewertung ein: im Sachwertverfahren als Ausgangspunkt für den Grundstückswert, im Ertragswertverfahren für die Bodenwertverzinsung und bei der Grundsteuer als Berechnungsgrundlage. Auch das Finanzamt greift bei Erbschaft und Schenkung auf ihn zurück.
Grenzen des Bodenrichtwerts
Der Bodenrichtwert ist ein Durchschnittswert der Zone – er bildet Besonderheiten des einzelnen Grundstücks nicht ab. Zuschnitt, Hanglage, Erschließung oder Baulasten können den tatsächlichen Bodenwert deutlich verschieben. Gerade in Stuttgart mit seinen kleinteiligen Lagen – von der Halbhöhenlage bis zur Filderebene – lohnt der genaue Blick aufs konkrete Grundstück statt auf den Zonenwert allein.
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Häufige Fragen
In Baden-Württemberg kostenlos im Portal BORIS-BW. Dort sind die vom Gutachterausschuss festgelegten Werte aller Bodenrichtwertzonen einsehbar – auch für Stuttgart und die Region.
Nein – er ist ein Durchschnittswert der Zone. Zuschnitt, Hanglage, Erschließung oder Baulasten können den tatsächlichen Bodenwert deutlich nach oben oder unten verschieben.
In der Regel alle zwei Jahre, jeweils zum Stichtag 1. Januar. In dynamischen Märkten kann der reale Marktwert zwischen zwei Stichtagen bereits spürbar abweichen.