Recht & Steuern
Grundsteuer
Die Grundsteuer ist die jährliche Steuer auf Grundbesitz – seit der Reform 2025 wird sie in Baden-Württemberg nach dem Bodenwertmodell berechnet.
Die Grundsteuer ist eine jährliche Gemeindesteuer auf Grundbesitz, die jeder Eigentümer zahlt – bei vermieteten Objekten ist sie als Betriebskosten auf die Miete umlegbar. Seit der Reform, die 2025 wirksam wurde, gelten neue Berechnungsmodelle.
Das Bodenwertmodell in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg geht einen Sonderweg: Maßgeblich sind allein Grundstücksfläche und Bodenrichtwert – die Bebauung spielt keine Rolle. Grundsteuerwert × Steuermesszahl × kommunaler Hebesatz ergibt die Jahressteuer. Für selbstgenutztes Wohnen gilt ein Abschlag auf die Messzahl; große Grundstücke in teuren Lagen werden tendenziell stärker belastet als zuvor.
Was Eigentümer beachten sollten
Der Hebesatz der Kommune entscheidet über die tatsächliche Höhe – er unterscheidet sich auch im Großraum Stuttgart von Gemeinde zu Gemeinde erheblich. Beim Immobilienverkauf wird die Grundsteuer üblicherweise zeitanteilig zwischen Verkäufer und Käufer verrechnet; gesetzlicher Schuldner für das ganze Jahr bleibt, wer am 1. Januar Eigentümer war.
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Häufige Fragen
Nach dem Bodenwertmodell: Grundstücksfläche × Bodenrichtwert × Steuermesszahl × kommunaler Hebesatz. Die Bebauung spielt – anders als im Bundesmodell – keine Rolle.
Ja, sie gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten und wird über die Nebenkostenabrechnung verteilt.
Gesetzlicher Schuldner für das ganze Jahr ist, wer am 1. Januar Eigentümer war. Im Kaufvertrag wird üblicherweise eine zeitanteilige interne Verrechnung vereinbart.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Für Ihre konkrete Situation ziehen Sie bitte einen Steuerberater oder Rechtsanwalt hinzu.