Bewertung

Sachwertverfahren

Das Sachwertverfahren ermittelt den Immobilienwert aus Bodenwert und Gebäudeherstellungskosten – das Standardverfahren für selbstgenutzte Einfamilienhäuser.

Das Sachwertverfahren bewertet eine Immobilie nach der Substanz: Was würde es kosten, das Gebäude heute neu zu errichten? Von diesen Herstellungskosten wird eine Alterswertminderung abgezogen; hinzu kommt der Bodenwert auf Basis des Bodenrichtwerts. Angewendet wird das Verfahren vor allem bei selbstgenutzten Einfamilienhäusern, für die es zu wenige Vergleichsverkäufe gibt.

Vom Sachwert zum Marktwert

Der rechnerische Sachwert ist noch kein Marktpreis. Über den sogenannten Marktanpassungsfaktor (Sachwertfaktor) der Gutachterausschüsse wird er an die tatsächliche Marktlage angepasst – in nachgefragten Regionen wie dem Großraum Stuttgart liegt der Faktor häufig deutlich über 1, der Marktwert also über dem reinen Substanzwert.

Typische Stolperstellen

Modernisierungen wirken über die Restnutzungsdauer wertsteigernd, Sanierungsstau mindert den Wert spürbar. Eine realistische Einschätzung des Gebäudezustands ist deshalb entscheidend – hier trennt sich die fundierte Bewertung vor Ort von der reinen Schreibtischrechnung.

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Häufige Fragen

Vor allem bei selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern, für die es zu wenige Vergleichsverkäufe für das Vergleichswertverfahren gibt.

Weil Substanz nicht gleich Markt ist: Der Marktanpassungsfaktor des Gutachterausschusses übersetzt den rechnerischen Sachwert in den Marktwert – in gefragten Lagen liegt er deutlich über 1.

Sie verlängern die Restnutzungsdauer und senken die Alterswertminderung – dokumentierte Maßnahmen erhöhen den Wert also unmittelbar.