Recht & Steuern

Erbschaftsteuer

Wer eine Immobilie erbt, kann Erbschaftsteuer schulden, doch je nach Verwandtschaft schützen hohe Freibeträge.

Die Erbschaftsteuer ist die Steuer, die beim Übergang von Vermögen durch Tod anfällt, also auch beim Erben einer Immobilie. Sie folgt denselben Regeln wie die Schenkungsteuer, mit gleichen Steuerklassen, Sätzen und Freibeträgen. Wie hoch die Steuer ausfällt, hängt vom Wert der Immobilie und vom Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen ab. Nahe Angehörige profitieren von hohen Freibeträgen und günstigen Sätzen.

Freibeträge nach Verwandtschaft

Die persönlichen Freibeträge gelten je Erbfall.

VerhältnisFreibetrag
Ehegatten und eingetragene Partner500.000 Euro
Kinder400.000 Euro
Enkel (Regelfall)200.000 Euro

Das Familienheim

  • Erbt der überlebende Ehegatte das selbst genutzte Familienheim, kann es unter Voraussetzungen steuerfrei bleiben, wenn er es zehn Jahre weiter selbst bewohnt.
  • Kinder genießen diese Begünstigung in begrenztem Umfang, abhängig von Wohnfläche und Eigennutzung.
  • Wird das Heim zu früh verkauft oder vermietet, kann die Steuerbefreiung entfallen.

Worauf zu achten ist

Für die Steuer wird der Verkehrswert der Immobilie zum Zeitpunkt des Erbfalls angesetzt. Eine realistische Bewertung ist deshalb wichtig, denn sie entscheidet mit darüber, ob der Freibetrag ausreicht. Liegt der Wert über dem Freibetrag, fällt nur auf den übersteigenden Betrag Steuer an. Da die Steuerlast stark vom Einzelfall, von der Steuerklasse und vom angesetzten Wert abhängt und sich Freibeträge ändern können, sind diese Angaben Stand heute. Sie ersetzen keine Beratung. Wer einen Nachlass plant oder eine geerbte Immobilie hält, sollte Steuerberater und Notar einbeziehen. Strudel Immobilien unterstützt Sie bei der Wertermittlung und der Frage, ob Halten, Vermieten oder Verkaufen sinnvoll ist.

Kostenfreie Immobilienbewertung

Was ist Ihre Immobilie wirklich wert?

Kostenfrei 100% vertraulich und sicher Tagesaktuelle Preise
Sprengnetter geprüfter Schätzwert
5 Sterne bei Google
Ersteinschätzung in 2 Minuten.

Häufige Fragen

Stand heute 500.000 Euro. Kinder haben 400.000 Euro, Enkel im Regelfall 200.000 Euro. Diese Werte können sich ändern.

Unter Voraussetzungen ja. Der Ehegatte muss es selbst bewohnen und in der Regel zehn Jahre weiter nutzen. Bei Kindern gilt zusätzlich eine Wohnflächengrenze.

Der Verkehrswert der Immobilie zum Zeitpunkt des Erbfalls. Eine fundierte Wertermittlung ist deshalb wichtig.

In den Grundregeln nicht. Beide nutzen dieselben Steuerklassen, Sätze und Freibeträge. Der Unterschied liegt im Anlass, Tod oder Schenkung zu Lebzeiten.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Für Ihre konkrete Situation ziehen Sie bitte einen Steuerberater oder Rechtsanwalt hinzu.