Recht & Steuern

Maklerhaftung

Ein Makler haftet, wenn er falsche oder unvollständige Angaben macht und dadurch ein Schaden entsteht.

Die Maklerhaftung bezeichnet die Verantwortung eines Immobilienmaklers gegenüber seinen Kunden für Pflichtverletzungen bei der Vermittlung. Der Makler schuldet keine Garantie für das Zustandekommen des Geschäfts, wohl aber sorgfältige und wahrheitsgemäße Information. Macht er fahrlässig oder vorsätzlich falsche Angaben, verschweigt wichtige Mängel oder verletzt Aufklärungspflichten, kann er für den daraus entstehenden Schaden haften.

Pflichten des Maklers

Ein seriöser Makler informiert über die ihm bekannten wesentlichen Umstände der Immobilie. Dazu zählen erkennbare Mängel, rechtliche Belastungen aus dem Grundbuch oder relevante Angaben aus dem Energieausweis. Er darf nicht ins Blaue hinein behaupten, sondern muss Angaben prüfen oder kennzeichnen, wenn sie vom Eigentümer stammen.

Wann Haftung entsteht

  • Falsche Angaben zu Wohnfläche, Baujahr oder Zustand
  • Verschweigen bekannter Mängel oder Lasten
  • Unterlassene Weitergabe wichtiger Unterlagen

Wie sich beide Seiten schützen

Käufer sollten Angaben nicht blind übernehmen, sondern Unterlagen wie Grundbuchauszug, Teilungserklärung und Energieausweis selbst sichten. Wer unsicher ist, kann vor dem Kauf einen Sachverständigen hinzuziehen. Verkäufer wiederum sollten dem Makler alle bekannten Mängel offen mitteilen, denn arglistig verschwiegene Mängel können auch den Verkäufer selbst teuer zu stehen kommen. So wird Haftung auf beiden Seiten von vornherein vermieden. Bei Strudel Immobilien legen wir Wert auf sorgfältig geprüfte Angaben und transparente Unterlagen, gerade in einem so anspruchsvollen Markt wie Stuttgart. Geht es um konkrete Haftungsfragen oder einen bereits eingetretenen Schaden, ist anwaltlicher Rat sinnvoll, denn dieser Text ist keine Rechtsberatung.

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Häufige Fragen

Ja, wenn er fahrlässig oder vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben macht und dadurch ein Schaden entsteht. Eine Erfolgsgarantie schuldet er aber nicht.

Er muss zumindest kennzeichnen, wenn Angaben vom Eigentümer stammen, und darf nichts ins Blaue hinein behaupten. Erkennbare Widersprüche sollte er aufklären.

Indem Sie Unterlagen wie Grundbuchauszug, Energieausweis und Grundrisse selbst prüfen und Angaben nicht ungeprüft übernehmen.

Alle bekannten Mängel und Belastungen. Offene Information schützt vor späteren Haftungsstreitigkeiten auf beiden Seiten.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Für Ihre konkrete Situation ziehen Sie bitte einen Steuerberater oder Rechtsanwalt hinzu.