Sanierung & Energie
Energieausweis
Der Energieausweis dokumentiert die Energieeffizienz eines Gebäudes – bei Verkauf und Neuvermietung ist er gesetzlich vorgeschrieben.
Der Energieausweis bewertet die energetische Qualität eines Gebäudes und ordnet es einer Effizienzklasse von A+ bis H zu. Rechtsgrundlage ist das Gebäudeenergiegesetz: Spätestens bei der Besichtigung muss der Ausweis unaufgefordert vorgelegt werden, zentrale Kennwerte gehören bereits ins Exposé und in jede Immobilienanzeige.
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?
Der Verbrauchsausweis basiert auf den Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre – günstig, aber nutzerabhängig. Der Bedarfsausweis berechnet den theoretischen Energiebedarf aus der Bausubstanz – aussagekräftiger und für kleinere, unsanierte Altbauten (Bauantrag vor 1977, bis vier Wohneinheiten) verpflichtend. Beide gelten zehn Jahre.
Bedeutung beim Verkauf
Die Energieeffizienzklasse ist längst ein Preisfaktor: Käufer kalkulieren Sanierungskosten und Energiepreise direkt in ihr Gebot ein. Wer vor dem Verkauf modernisiert hat, sollte das über einen aktuellen Ausweis sichtbar machen – und fehlende oder veraltete Ausweise rechtzeitig erneuern, denn Verstöße sind bußgeldbewehrt.
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Häufige Fragen
Ja. Spätestens bei der Besichtigung muss er unaufgefordert vorgelegt werden, die Kennwerte gehören schon in die Anzeige. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet werden.
Für unsanierte Häuser mit Bauantrag vor 1977 und bis zu vier Wohnungen ist der Bedarfsausweis Pflicht, sonst genügt der günstigere Verbrauchsausweis. Für den Verkauf wirkt der aussagekräftigere Bedarfsausweis oft seriöser.
Zehn Jahre ab Ausstellung. Nach einer energetischen Sanierung lohnt ein neuer Ausweis auch vorher – die bessere Energieeffizienzklasse ist ein Verkaufsargument.
Verbrauchsausweise gibt es ab etwa 50 bis 100 Euro, Bedarfsausweise mit Vor-Ort-Aufnahme kosten je nach Objekt meist 300 bis 500 Euro.