Verkauf
Außenprovision
Die Außenprovision ist der Anteil der Maklercourtage, den der Käufer einer Immobilie übernimmt. Sie ergänzt die Innenprovision des Verkäufers.
Die Außenprovision ist der Teil der Maklercourtage, den der Käufer einer Immobilie zahlt. Der Begriff betrachtet die Provision von außen, also aus Sicht der Partei, die den Makler nicht selbst beauftragt hat. Das Gegenstück ist die Innenprovision, die der Verkäufer trägt.
Wie viel zahlt der Käufer?
Beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher gilt seit Ende 2020 eine Teilungsregel. Hat der Verkäufer den Makler beauftragt, darf er höchstens die Hälfte der Provision an den Käufer weitergeben. Die Außenprovision darf nicht höher sein als die Innenprovision. Damit ist sichergestellt, dass beide Seiten in der Regel gleich viel tragen.
Wann wird sie fällig?
Die Außenprovision entsteht erst, wenn durch die Maklertätigkeit ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommt. Üblich ist die Zahlung nach dem Notartermin. Der Käufer muss zudem nachweislich über die Maklerleistung mit dem Objekt zusammengebracht worden sein.
- Fällig erst bei erfolgreichem Kaufvertrag
- Höhe an die Innenprovision gekoppelt
- Zahlung meist nach dem Notartermin
Was bedeutet das für Käufer?
Rechnen Sie die Außenprovision von Anfang an in Ihre Kaufnebenkosten ein. Neben Grunderwerbsteuer und Notarkosten ist sie ein spürbarer Posten, der die Gesamtkosten merklich erhöht. Fragen Sie früh nach der konkreten Höhe, damit Ihre Finanzierung solide steht und keine Lücke entsteht. Lassen Sie sich die Provision schriftlich bestätigen, bevor Sie sich binden. Bei offenen Fragen rund um Höhe und Fälligkeit hilft eine individuelle Beratung, denn die Details hängen vom jeweiligen Vertrag ab.
Kostenfreie Immobilienbewertung
Was ist Ihre Immobilie wirklich wert?
Häufige Fragen
Die Außenprovision zahlt der Käufer der Immobilie. Sie ergänzt die Innenprovision, die der Verkäufer trägt.
Nein. Beim Verkauf an Verbraucher darf der Käuferanteil nicht höher sein als der Verkäuferanteil. In der Praxis sind beide oft gleich hoch.
Die Provision wird in der Regel fällig, wenn ein wirksamer Kaufvertrag durch die Maklertätigkeit zustande kommt, meist nach dem Notartermin.