Verkauf
Innenprovision
Die Innenprovision ist der Anteil der Maklercourtage, den der Verkäufer als Auftraggeber des Maklers trägt. Das Gegenstück ist die Außenprovision.
Die Innenprovision ist der Teil der Maklercourtage, den der Verkäufer als Auftraggeber des Maklers zahlt. Der Begriff stammt aus der Sicht des Verkaufs: Wer den Makler beauftragt, übernimmt die Provision von innen heraus. Das Gegenstück ist die Außenprovision, die der Käufer trägt.
Wie hängt sie mit der Provisionsteilung zusammen?
Seit Ende 2020 ist beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher eine Teilung der Provision vorgeschrieben. Beauftragt der Verkäufer den Makler, kann er höchstens die Hälfte der Kosten an den Käufer weitergeben. In der Praxis bedeutet das, dass Innen- und Außenprovision oft gleich hoch sind.
- Innenprovision: Anteil des Verkäufers
- Außenprovision: Anteil des Käufers
- Beide zusammen ergeben die gesamte Courtage
Warum ist der Begriff wichtig?
Früher wurde die Provision oft allein dem Käufer aufgebürdet, der Verkäufer zahlte nichts. Heute ist die Aufteilung gesetzlich begrenzt. Wenn Sie verkaufen, sollten Sie wissen, welcher Anteil auf Sie entfällt und wie das im Maklervertrag formuliert ist.
Was sollten Sie beachten?
Klären Sie die Höhe und Aufteilung der Provision vor der Beauftragung. Eine transparente Vereinbarung schützt vor Missverständnissen und gehört schriftlich in den Maklervertrag. Achten Sie darauf, dass die Innenprovision nicht niedriger ausfällt als der Anteil des Käufers, denn das schreibt das Gesetz beim Verbraucherverkauf vor. Rechnen Sie die Kosten frühzeitig in Ihre Kalkulation ein. Da die genaue Verteilung vom Einzelfall abhängt, ist bei Zweifeln eine individuelle Beratung sinnvoll. So vermeiden Sie Überraschungen beim Abschluss und behalten den Überblick über Ihre Nettoerlöse.
Kostenfreie Immobilienbewertung
Was ist Ihre Immobilie wirklich wert?
Häufige Fragen
Die Innenprovision zahlt der Verkäufer als Auftraggeber, die Außenprovision der Käufer. Zusammen ergeben sie die gesamte Maklercourtage.
Sie hängt von der Vereinbarung ab. Beim Verkauf an Verbraucher darf der Verkäufer höchstens die Hälfte der Kosten an den Käufer weitergeben, sodass beide Anteile oft gleich hoch sind.
Das kommt auf den Einzelfall an, etwa bei vermieteten Objekten. Hierzu sollten Sie Ihren Steuerberater fragen.