Finanzierung
Anschlussfinanzierung
Die Anschlussfinanzierung regelt, wie es nach Ablauf der Zinsbindung mit der Restschuld weitergeht – Prolongation, Umschuldung oder Forward-Darlehen.
Die Anschlussfinanzierung wird nötig, wenn die Sollzinsbindung eines Immobiliendarlehens endet, aber noch eine Restschuld besteht. Eigentümer haben drei Wege: die Prolongation (Verlängerung bei der eigenen Bank), die Umschuldung (Wechsel zu einer günstigeren Bank) oder das Forward-Darlehen, mit dem sich heutige Zinsen bis zu fünf Jahre im Voraus sichern lassen.
Timing ist Geld
Banken müssen spätestens drei Monate vor Ablauf der Zinsbindung informieren – wer aber erst dann vergleicht, verschenkt Verhandlungsmacht. Empfehlenswert ist der Marktcheck 12 bis 36 Monate vor Ablauf. Bei der Umschuldung fallen zwar Kosten für die Abtretung der Grundschuld an, sie sind aber meist deutlich kleiner als der Zinsvorteil.
Anschlussfinanzierung oder Verkauf?
Das Ende der Zinsbindung ist auch ein natürlicher Entscheidungspunkt: Lohnt das Halten der Immobilie zu neuen Konditionen – oder ist der Verkauf attraktiver? Eine aktuelle Immobilienbewertung liefert die Grundlage: Wer Restschuld, neue Rate und erzielbaren Verkaufspreis nebeneinanderlegt, entscheidet auf Fakten statt aus Gewohnheit.
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Häufige Fragen
Idealerweise 12 bis 36 Monate vor Ablauf der Zinsbindung – dann sind alle Optionen offen, vom Bankwechsel bis zum Forward-Darlehen.
Oft ja: Schon 0,2 Prozentpunkte Zinsvorteil sparen bei sechsstelliger Restschuld tausende Euro. Die Kosten der Grundschuld-Abtretung sind meist deutlich kleiner.
Die Verlängerung bei der bisherigen Bank – bequem, ohne neue Unterlagen, aber selten zum besten Marktzins. Ein Vergleichsangebot stärkt mindestens die Verhandlungsposition.