Finanzierung

Sollzinsbindung

Die Sollzinsbindung legt fest, wie lange der Zinssatz eines Immobiliendarlehens unverändert bleibt – üblich sind 10 bis 20 Jahre.

Die Sollzinsbindung ist der Zeitraum, für den der Zinssatz eines Immobiliendarlehens vertraglich festgeschrieben ist. Übliche Fristen sind 10, 15 oder 20 Jahre. Während der Bindung bleibt die Rate des Annuitätendarlehens konstant – unabhängig davon, wie sich die Marktzinsen entwickeln.

Kurz oder lang binden?

Lange Zinsbindungen kosten einen Zinsaufschlag, kaufen dafür Planungssicherheit; kurze Bindungen sind günstiger, bergen aber das Risiko teurer Anschlussfinanzierungen. In Phasen niedriger Zinsen spricht vieles für lange Bindungen, in Hochzinsphasen kann eine kürzere Bindung sinnvoll sein, um später günstiger zu verlängern.

Das Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB

Unabhängig von der vereinbarten Bindung kann jeder Darlehensnehmer sein Immobiliendarlehen zehn Jahre nach Vollauszahlung mit sechs Monaten Frist kostenfrei kündigen – ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Das ist auch beim Immobilienverkauf relevant: Wer seine Zinsbindung clever nutzt, verkauft im richtigen Moment deutlich günstiger aus dem Kredit heraus.

Kostenfreie Immobilienbewertung

Was ist Ihre Immobilie wirklich wert?

Kostenfrei 100% vertraulich und sicher Tagesaktuelle Preise
Sprengnetter geprüfter Schätzwert
5 Sterne bei Google
Ersteinschätzung in 2 Minuten.

Häufige Fragen

In Niedrigzinsphasen lange Bindungen (15–20 Jahre) zur Sicherung, in Hochzinsphasen eher kürzere mit Option auf günstigere Anschlussfinanzierung. Entscheidend ist die persönliche Planungssicherheit.

Ja – zehn Jahre nach Vollauszahlung jederzeit mit sechs Monaten Frist (§ 489 BGB), ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Vorher nur gegen Entschädigung oder bei berechtigtem Interesse wie einem Verkauf.

Dann läuft das Darlehen meist mit variablem Zins weiter – selten zu guten Konditionen. Spätestens 12 Monate vor Ablauf sollten Sie Angebote vergleichen.