Finanzierung

Umkehrhypothek

Bei der Umkehrhypothek beleihen Eigentümer ihre Immobilie und erhalten eine Auszahlung – zurückgezahlt wird erst bei Auszug, Verkauf oder im Erbfall.

Die Umkehrhypothek (Reverse Mortgage) ist ein Kreditmodell für Eigentümer im Ruhestand: Die abbezahlte Immobilie wird beliehen, die Bank zahlt einen Einmalbetrag oder eine monatliche Rente aus. Anders als beim klassischen Darlehen erfolgt keine laufende Tilgung – Zinsen und Rückzahlung werden gestundet und erst fällig, wenn der Eigentümer auszieht, verkauft oder verstirbt.

Der entscheidende Unterschied zu Leibrente und Teilverkauf

Bei der Umkehrhypothek bleibt der Eigentümer vollständig Eigentümer – die Immobilie wird nur belastet, nicht (teil-)verkauft. Die Erben können später wählen: Kredit ablösen und Immobilie behalten oder verkaufen und den Resterlös behalten.

Kosten und Grenzen

Die Sicherheitsabschläge sind erheblich: Banken beleihen meist nur 15 bis 35 Prozent des Verkehrswerts, die aufgelaufenen Zinsen schmälern das Erbe Jahr für Jahr. Das Angebot in Deutschland ist zudem überschaubar. Wie bei allen Verrentungsmodellen gilt: erst den Marktwert unabhängig ermitteln lassen, dann Modelle vergleichen – inklusive der oft unterschätzten Alternative, zu verkaufen und kleiner neu zu wohnen.

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Häufige Fragen

Wegen hoher Sicherheitsabschläge meist nur 15 bis 35 Prozent des Verkehrswerts – deutlich weniger, als ein Verkauf erlösen würde.

Die Erben wählen: Kredit samt aufgelaufener Zinsen ablösen und das Haus behalten – oder verkaufen und den Resterlös behalten.

Für Eigentümer, die unbedingt Eigentümer bleiben wollen und nur moderaten Kapitalbedarf haben. Wer maximale Liquidität sucht, fährt mit Verkauf oder Leibrente meist besser – der Vergleich auf Basis einer unabhängigen Bewertung lohnt immer.