Verkauf
Maklervertrag
Der Maklervertrag ist die Grundlage der Zusammenarbeit und regelt, welche Leistung der Makler erbringt und wann eine Provision fällig wird.
Ein Maklervertrag ist die Vereinbarung zwischen einem Auftraggeber und einem Immobilienmakler über die Vermittlung einer Immobilie. Er legt fest, welche Leistung der Makler erbringt und unter welchen Bedingungen ein Anspruch auf Provision entsteht. Beim Verkauf an Verbraucher muss ein Maklervertrag in Textform geschlossen werden, also zum Beispiel per Brief, E-Mail oder unterschriebenem Dokument.
Welche Inhalte gehören hinein?
Ein klarer Vertrag schafft Sicherheit für beide Seiten. Wichtig sind vor allem die Höhe der Provision, die Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer und der Zeitpunkt der Fälligkeit.
- Beschreibung der Immobilie und der Maklerleistung
- Höhe und Aufteilung der Provision
- Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten
- Hinweis auf das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
Welche Arten gibt es?
Man unterscheidet im Wesentlichen drei Formen. Beim einfachen Auftrag darf der Eigentümer selbst und über weitere Makler verkaufen. Beim Alleinauftrag wird nur ein Makler beauftragt. Der qualifizierte Alleinauftrag geht noch einen Schritt weiter und leitet auch selbst gefundene Interessenten an den Makler weiter.
Worauf sollten Sie achten?
Lesen Sie vor der Unterschrift in Ruhe, was genau vereinbart wird. Prüfen Sie die Laufzeit, denn sehr lange Bindungen ohne Kündigungsmöglichkeit sind ungünstig. Achten Sie darauf, dass die Provision nur bei erfolgreicher Vermittlung anfällt. Ein fairer Vertrag nennt die Leistungen konkret und versteckt keine Kosten. Auch der Zeitpunkt der Fälligkeit sollte klar geregelt sein, damit später kein Streit entsteht. Klären Sie zudem, wie mit Interessenten umgegangen wird, die Sie selbst finden. Bei rechtlichen Fragen lohnt sich im Zweifel der Blick auf eine individuelle Beratung, da jeder Fall anders liegt und sich pauschale Aussagen verbieten.
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Häufige Fragen
Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an Verbraucher ist die Textform vorgeschrieben, etwa per E-Mail oder unterschriebenem Dokument. Eine rein mündliche Vereinbarung reicht hier nicht aus.
Wurde der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz mit einem Verbraucher geschlossen, besteht in der Regel ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Der Makler muss darüber korrekt belehren.
Die Provision entsteht erst, wenn durch die Maklertätigkeit ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommt. Ohne erfolgreichen Abschluss besteht in der Regel kein Anspruch.