Verkauf

Maklernachweis

Der Maklernachweis belegt, dass der Makler den Kontakt zur Immobilie hergestellt hat. Erst damit entsteht ein Provisionsanspruch.

Der Maklernachweis ist der Beleg dafür, dass ein Makler die Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags nachgewiesen oder vermittelt hat. Erst wenn dieser Nachweis erbracht ist und tatsächlich ein Vertrag zustande kommt, entsteht ein Anspruch auf Provision. Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen der Nachweistätigkeit und der Vermittlungstätigkeit.

Nachweis und Vermittlung

Beim Nachweis macht der Makler den Interessenten auf eine konkrete Immobilie aufmerksam, die diesem vorher nicht bekannt war. Bei der Vermittlung wirkt der Makler aktiv auf den Vertragsschluss hin, etwa durch Verhandlungen. Beide Tätigkeiten können einen Provisionsanspruch begründen.

  • Der Interessent kannte das Objekt vorher nicht
  • Der Makler hat den Kontakt nachweislich hergestellt
  • Ein wirksamer Kaufvertrag kommt zustande

Warum ist der Nachweis so wichtig?

Kommt es zum Streit, muss der Makler belegen können, dass seine Tätigkeit für den Abschluss ursächlich war. Wusste der Käufer bereits von der Immobilie, fehlt es oft an diesem Zusammenhang. Deshalb dokumentieren Makler ihre Tätigkeit sorgfältig, etwa durch das Exposé und die Bestätigung der Interessenten.

Worauf sollten Sie achten?

Als Käufer sollten Sie offenlegen, wenn Sie ein Objekt bereits aus anderer Quelle kennen. Verschweigen Sie das, kann später trotzdem ein Anspruch im Raum stehen. Als Verkäufer hilft eine klare Vereinbarung im Maklervertrag, in der die Leistung des Maklers genau beschrieben ist. So lassen sich spätere Streitigkeiten über den Provisionsanspruch vermeiden. Wichtig ist, dass alle Schritte nachvollziehbar dokumentiert sind, vom ersten Exposé bis zur Besichtigung. Bei rechtlichen Fragen zum Nachweis ist eine individuelle Beratung ratsam, da es oft auf den Einzelfall ankommt.

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Häufige Fragen

Er hat Anspruch, wenn seine Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ursächlich zu einem wirksamen Kaufvertrag führt. Ohne diesen Zusammenhang besteht in der Regel kein Anspruch.

Ein Exposé kann ein wichtiges Indiz sein, weil es belegt, dass der Makler den Interessenten auf das Objekt aufmerksam gemacht hat. Entscheidend ist der ursächliche Zusammenhang mit dem Abschluss.

Kannten Sie das Objekt nachweislich bereits aus anderer Quelle, fehlt es oft am Nachweis. Dann kann der Provisionsanspruch entfallen.