Vermietung
Indexmiete
Bei der Indexmiete folgt die Miethöhe dem Verbraucherpreisindex und steigt oder bleibt damit im Takt der allgemeinen Preisentwicklung.
Die Indexmiete ist eine Mietvereinbarung, bei der sich die Miethöhe am Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes orientiert. Steigen die allgemeinen Lebenshaltungskosten, darf der Vermieter die Miete entsprechend anpassen. Geregelt ist das in § 557b BGB. Anders als bei festen Beträgen hängt die Entwicklung hier von der Inflation ab.
So wird die Indexmiete angepasst
Der Vermieter muss die Erhöhung schriftlich mitteilen und den alten sowie den neuen Indexstand nennen. Aus der prozentualen Veränderung des Index ergibt sich die neue Miete. Eine Anpassung darf frühestens nach zwölf Monaten erfolgen. Die geänderte Miete gilt dann ab dem übernächsten Monat nach Zugang der Mitteilung.
Was die Indexmiete von der Staffelmiete unterscheidet
- Indexmiete folgt der Inflation, die Höhe steht nicht im Voraus fest
- Staffelmiete legt feste Beträge schon bei Vertragsschluss fest
- Bei Indexmiete sind andere Erhöhungen meist ausgeschlossen
Was die Indexmiete attraktiv macht
Für Vermieter hat die Indexmiete den Vorteil, dass die Miete den steigenden Lebenshaltungskosten folgt, ohne dass jede Erhöhung einzeln begründet werden muss. Für Mieter bleibt die Entwicklung nachvollziehbar, weil sie sich am offiziellen Index orientiert. Bei sinkenden Preisen kann die Miete sogar gleich bleiben. Während der Laufzeit sind andere Erhöhungen, etwa wegen Modernisierung, in aller Regel ausgeschlossen.
Indexmiete in Stuttgart
Auch bei der Indexmiete gilt die Mietpreisbremse, allerdings nur für die Ausgangsmiete bei Vertragsbeginn. Die späteren Indexanpassungen sind davon nicht erfasst. In einem teuren Markt wie Stuttgart kann das über die Jahre spürbar werden. Der Mietspiegel hilft, die Startmiete einzuordnen. Wer in Degerloch oder auf den Fildern eine Wohnung mit Indexklausel mietet, sollte die Berechnung jeder Erhöhung prüfen. Bei Fragen ist eine individuelle Beratung ratsam. Strudel Immobilien erklärt Vermietern und Mietern die Regeln klar und verständlich.
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Häufige Fragen
Eine Anpassung ist frühestens nach zwölf Monaten möglich. Der Vermieter muss die Erhöhung schriftlich begründen und den alten sowie neuen Indexstand angeben.
Das hängt von der Erwartung ab. Die Staffelmiete bietet feste Planbarkeit. Die Indexmiete folgt der Inflation und kann je nach Preisentwicklung günstiger oder teurer ausfallen.
Die Mietpreisbremse begrenzt nur die Ausgangsmiete zu Vertragsbeginn. Die späteren Anpassungen an den Verbraucherpreisindex sind davon nicht erfasst.