Recht & Steuern
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt, dass Wohnungen baulich klar voneinander getrennt und damit eigentumsfähig sind.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein behördliches Dokument, das bestätigt, dass die einzelnen Wohnungen oder Teileigentumseinheiten eines Gebäudes baulich in sich abgeschlossen sind. Sie ist Voraussetzung dafür, ein Gebäude nach dem Wohnungseigentumsgesetz in einzelne Eigentumseinheiten aufzuteilen. Erst mit ihr lassen sich aus einem Mehrfamilienhaus rechtlich selbstständige Eigentumswohnungen bilden, die einzeln verkauft und im Grundbuch eingetragen werden können.
Wann sie benötigt wird
Relevant ist die Bescheinigung vor allem bei der Aufteilung eines bestehenden Gebäudes in Wohnungseigentum. Wer etwa ein Stuttgarter Mehrfamilienhaus in einzelne Eigentumswohnungen umwandeln und verkaufen möchte, braucht sie für die Teilungserklärung beim Grundbuchamt.
Voraussetzungen für die Abgeschlossenheit
- Jede Einheit muss durch feste Wände und Decken baulich getrennt sein.
- Jede Wohnung braucht einen eigenen, abschließbaren Zugang.
- Notwendige Räume wie Küche und Bad müssen vorhanden sein.
Antrag und Ablauf
Den Antrag stellt der Eigentümer bei der zuständigen Baubehörde, in Stuttgart beim Baurechtsamt. Beizufügen sind Aufteilungspläne, in denen jede Einheit eindeutig gekennzeichnet ist, dazu gehören Grundrisse aller Geschosse. Diese Pläne fließen später in die Teilungserklärung ein, die notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen wird. Erst danach entstehen aus den Wohnungen einzeln verkäufliche Eigentumseinheiten mit jeweils eigenem Grundbuchblatt. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung sagt nichts über den baulichen Zustand oder die Bewohnbarkeit aus, sie betrifft allein die räumliche Trennung der Einheiten. Strudel Immobilien unterstützt Sie bei der Vorbereitung einer Aufteilung, die formale Antragsbearbeitung liegt bei der Behörde und die Beurkundung beim Notar.
Kostenfreie Immobilienbewertung
Was ist Ihre Immobilie wirklich wert?
Häufige Fragen
Sie ist nötig, um ein Gebäude in einzelne Eigentumswohnungen aufzuteilen. Ohne sie lässt sich keine Teilungserklärung beim Grundbuchamt eintragen.
Bei der zuständigen Baubehörde, in Stuttgart beim Baurechtsamt. Mit dem Antrag müssen Aufteilungspläne eingereicht werden.
Nein. Sie bestätigt nur die bauliche Abgeschlossenheit, nicht den Renovierungszustand oder die Wohnqualität.
Das notariell beurkundete Dokument, das ein Gebäude rechtlich in einzelne Einheiten aufteilt und das Sondereigentum festlegt.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Für Ihre konkrete Situation ziehen Sie bitte einen Steuerberater oder Rechtsanwalt hinzu.