Recht & Steuern
Zwangsversteigerung
Bei der Zwangsversteigerung wird eine Immobilie gerichtlich verwertet – für Eigentümer fast immer der teuerste Weg, eine Schieflage zu lösen.
Die Zwangsversteigerung ist die gerichtliche Verwertung einer Immobilie – meist auf Betreiben einer Bank, deren Darlehen notleidend geworden ist, oder zur Auseinandersetzung einer zerstrittenen Erbengemeinschaft (Teilungsversteigerung). Grundlage ist ein gerichtlich beauftragtes Verkehrswertgutachten; versteigert wird im Termin am Amtsgericht an den Höchstbietenden.
Ablauf in Kürze
Nach Anordnung und Eintragung des Versteigerungsvermerks im Grundbuch erstellt ein Sachverständiger das Gutachten, das Gericht setzt den Verkehrswert fest und bestimmt den Termin. Im ersten Termin gelten Schutzgrenzen (5/10- und 7/10-Grenze) – in Folgeterminen fallen sie, dann sind Zuschläge deutlich unter Marktwert möglich.
Warum Eigentümer früh handeln sollten
Die Zwangsversteigerung erzielt fast immer weniger als ein professionell geführter freihändiger Verkauf – dazu kommen Verfahrenskosten und Zeitverlust. Wer in Zahlungsschwierigkeiten gerät, sollte deshalb so früh wie möglich mit der Bank sprechen und den freihändigen Verkauf prüfen: Selbst kurz vor dem Termin lässt sich ein Verfahren oft noch durch einen Verkauf zum Marktwert abwenden – mit deutlich besserem Ergebnis für alle Beteiligten.
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Häufige Fragen
Im ersten Termin darf unter 50 Prozent des Verkehrswerts kein Zuschlag erteilt werden, unter 70 Prozent kann der Gläubiger ihn verhindern. In Folgeterminen entfallen diese Schutzgrenzen.
Oft ja – durch Einigung mit der Bank, Umschuldung oder einen freihändigen Verkauf zum Marktwert, der fast immer mehr erlöst. Je früher gehandelt wird, desto größer der Spielraum.
Manchmal – aber mit Risiken: keine Besichtigung von innen garantiert, keine Gewährleistung, bestehende Rechte können bestehen bleiben. Das gerichtliche Gutachten ersetzt keine eigene Prüfung.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Für Ihre konkrete Situation ziehen Sie bitte einen Steuerberater oder Rechtsanwalt hinzu.