Recht & Steuern
Wegerecht
Ein Wegerecht erlaubt es, ein fremdes Grundstück zu überqueren, um zum eigenen Grundstück zu gelangen.
Das Wegerecht ist das Recht, ein fremdes Grundstück auf einem festgelegten Weg zu betreten oder zu befahren, meist um das eigene Grundstück zu erreichen. Es wird in der Regel als Grunddienstbarkeit im Grundbuch des belasteten Grundstücks eingetragen und gilt dann für jeden Eigentümer. Besonders wichtig ist es bei Hinterliegergrundstücken, die keinen direkten Zugang zur öffentlichen Straße haben.
Eingetragenes Wegerecht und Notwegerecht
Man unterscheidet zwei Formen. Das vertraglich vereinbarte Wegerecht wird notariell beurkundet und ins Grundbuch eingetragen, dadurch ist es dauerhaft gesichert. Davon zu trennen ist das gesetzliche Notwegerecht nach § 917 BGB. Es greift, wenn einem Grundstück die notwendige Verbindung zur Straße fehlt. Der Nachbar muss dann das Überqueren dulden, kann dafür aber eine Geldrente verlangen.
Inhalt eines Wegerechts
- Festlegung, ob nur zu Fuß oder auch mit Fahrzeugen genutzt werden darf
- Verlauf und Breite des Weges
- Regelung, wer den Weg unterhält und Instandhaltungskosten trägt
Bedeutung beim Kauf
Wer ein Grundstück kauft, sollte prüfen, ob ein Wegerecht zugunsten oder zulasten des Grundstücks besteht. Ein eingetragenes Recht im Grundbuch bietet die höchste Sicherheit, eine rein mündliche Absprache dagegen kaum. Ein Wegerecht zugunsten des eigenen Grundstücks sichert den Zugang dauerhaft, ein Wegerecht zulasten bindet den Eigentümer und kann den Wert mindern. Gerade in gewachsenen Stuttgarter Wohnlagen mit verschachtelten Grundstücken und Hinterliegern sind Wegerechte häufig. Vor dem Kauf lohnt sich deshalb ein genauer Blick in Abteilung II des Grundbuchs. Strudel Immobilien klärt diese Frage frühzeitig, damit es später keine Überraschung beim Zugang gibt.
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Häufige Fragen
Das Notwegerecht nach § 917 BGB greift, wenn ein Grundstück keine ausreichende Verbindung zur öffentlichen Straße hat. Der Nachbar muss den Zugang dulden, erhält dafür aber meist eine Geldrente.
Rechtlich ist sie schwach. Sicher ist ein Wegerecht erst, wenn es als Grunddienstbarkeit notariell beurkundet und ins Grundbuch eingetragen wird.
Das sollte im Wegerecht geregelt sein. Üblicherweise trägt die Kosten, wer den Weg nutzt, oft anteilig.
Nein. Ein im Grundbuch eingetragenes Wegerecht bleibt bestehen und gilt auch für den neuen Eigentümer.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Für Ihre konkrete Situation ziehen Sie bitte einen Steuerberater oder Rechtsanwalt hinzu.