Verkauf
Verkäufervollmacht
Eine Verkäufervollmacht erlaubt einer bevollmächtigten Person, im Namen des Eigentümers Schritte beim Immobilienverkauf vorzunehmen.
Eine Verkäufervollmacht ist eine schriftliche Erklärung, mit der ein Immobilieneigentümer eine andere Person ermächtigt, in seinem Namen beim Verkauf zu handeln. Je nach Umfang kann die bevollmächtigte Person Termine wahrnehmen, Unterlagen anfordern oder sogar den Kaufvertrag beim Notar unterzeichnen. Sie schafft Handlungsfähigkeit, wenn der Eigentümer selbst verhindert ist oder nicht vor Ort sein kann.
Wann eine Vollmacht sinnvoll ist
Es gibt viele Gründe, warum ein Eigentümer nicht jeden Schritt selbst erledigen kann oder will. Eine Vollmacht hält den Verkauf dann trotzdem in Bewegung und verhindert unnötige Verzögerungen.
- Der Eigentümer lebt weit entfernt oder im Ausland
- Gesundheitliche Gründe erschweren die Teilnahme an Terminen
- Mehrere Erben wollen einen gemeinsamen Vertreter bestimmen
- Ein Familienmitglied übernimmt die Abwicklung
Welche Form nötig ist
Für einfache Handlungen wie das Anfordern von Unterlagen genügt oft eine schriftliche Vollmacht. Soll die bevollmächtigte Person den Kaufvertrag unterschreiben, muss die Vollmacht jedoch notariell beglaubigt sein, weil auch der Vertrag der notariellen Beurkundung bedarf. Der Umfang sollte stets klar und eindeutig formuliert sein, damit keine Missverständnisse entstehen.
Worauf Sie achten sollten
Eine Vollmacht ist mit Vertrauen verbunden, denn sie überträgt echte Befugnisse. Sie sollte daher nur einer zuverlässigen Person erteilt und im Umfang klar begrenzt werden. Im Zweifel hilft eine Beratung beim Notar, der die Formulierung prüft und für Rechtssicherheit sorgt. So bleibt der Verkauf jederzeit handlungsfähig, ohne dass der Eigentümer die Kontrolle aus der Hand gibt.
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Häufige Fragen
Für die Unterzeichnung des Kaufvertrags ja, denn dieser ist beurkundungspflichtig. Für einfachere Aufgaben reicht oft eine schriftliche Vollmacht.
Grundsätzlich jede volljährige, geschäftsfähige Person des Vertrauens, etwa ein Familienmitglied, Anwalt oder ein anderer Bevollmächtigter.
Ja, eine Vollmacht lässt sich in der Regel jederzeit widerrufen. Bei notariellen Vollmachten ist der Widerruf entsprechend zu dokumentieren.