Vermietung

Untervermietung

Bei der Untervermietung überlässt der Hauptmieter einen Teil der Wohnung einer weiteren Person, meist mit Erlaubnis des Vermieters.

Die Untervermietung liegt vor, wenn der Hauptmieter seine Wohnung oder einen Teil davon an eine weitere Person überlässt. Der Hauptmieter bleibt dabei gegenüber dem Vermieter verantwortlich und schließt mit dem Untermieter einen eigenen Vertrag. In den meisten Fällen braucht es die Erlaubnis des Vermieters, bevor jemand einzieht.

Wann ein Anspruch auf Erlaubnis besteht

Will der Mieter nur einen Teil der Wohnung untervermieten und hat ein berechtigtes Interesse, hat er oft einen Anspruch auf Erlaubnis. Ein solches Interesse kann ein finanzieller Engpass oder der Wunsch nach Mitbewohnern sein. Der Vermieter darf die Erlaubnis nur aus wichtigem Grund verweigern, etwa bei Überbelegung.

Was bei der Untervermietung gilt

Der Hauptmieter bleibt die zentrale Figur. Er schuldet dem Vermieter weiterhin die volle Miete und haftet auch für Schäden, die der Untermieter verursacht. Deshalb sollte der Untermietvertrag klar regeln, wer welchen Anteil an Kaltmiete und Betriebskosten trägt und welche Räume genutzt werden dürfen.

  • Die Erlaubnis vorher schriftlich einholen
  • Der Hauptmieter haftet weiter für die gesamte Miete
  • Bei vollständiger Untervermietung ist die Zustimmung schwerer zu erhalten
  • Der Vermieter darf bei Untervermietung in manchen Fällen einen Zuschlag verlangen

Kurzzeitvermietung und Grenzen

Die kurzfristige Vermietung an Touristen, etwa über Plattformen, ist etwas anderes als die klassische Untervermietung. Viele Städte schränken sie ein. In Stuttgart gibt es Regeln gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum, die das deutlich begrenzen. Wer ohne Erlaubnis untervermietet, riskiert eine Abmahnung oder die Kündigung. Auch die Aufteilung von Kaltmiete und Betriebskosten sollte im Untermietvertrag klar geregelt sein. Bei Fragen ist eine individuelle Beratung sinnvoll. Strudel Immobilien hilft Mietern und Vermietern in Stuttgart, faire Lösungen zu finden.

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Häufige Fragen

Nein. In der Regel brauchen Sie vorher die Erlaubnis des Vermieters. Wer ohne Zustimmung untervermietet, riskiert eine Abmahnung oder im schlimmsten Fall die Kündigung.

Bei der Untervermietung eines Teils der Wohnung haben Mieter mit berechtigtem Interesse oft einen Anspruch auf Erlaubnis. Verweigern darf der Vermieter nur aus wichtigem Grund.

Die kurzfristige Vermietung an Touristen ist in vielen Städten eingeschränkt. In Stuttgart gelten Regeln gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum, die das deutlich begrenzen.