Verkauf

Reservierungsvereinbarung

Mit einer Reservierungsvereinbarung sichert sich ein Kaufinteressent zeitlich exklusiv den Vorrang – rechtlich bindend ist aber erst der notarielle Kaufvertrag.

Die Reservierungsvereinbarung ist eine Abrede zwischen Makler bzw. Verkäufer und Kaufinteressent, die Immobilie für einen bestimmten Zeitraum nicht anderweitig anzubieten – meist, damit der Interessent seine Finanzierung final klären kann. Häufig ist damit eine Reservierungsgebühr verbunden.

Rechtliche Grenzen

Eine Reservierung ersetzt keinen Kaufvertrag: Verbindlich wird der Immobilienkauf erst mit notarieller Beurkundung. Der Bundesgerichtshof hat 2023 zudem entschieden, dass Reservierungsgebühren in Makler-AGB unwirksam sind, wenn sie bei Nichtzustandekommen des Kaufs nicht erstattet werden – sie benachteiligen den Interessenten unangemessen.

Sinnvoller Umgang in der Praxis

Seriös eingesetzt schafft eine Reservierung Verbindlichkeit im Prozess: Der Käufer erhält Zeit für die Finanzierungszusage, der Verkäufer ein klares Zeitfenster mit definiertem Endpunkt. Wichtig sind transparente Bedingungen, eine kurze Frist und die saubere Bonitätsprüfung vorab – so bleibt der Verkauf auf Kurs, ohne andere Interessenten unnötig lange zu blockieren.

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Häufige Fragen

Nur eingeschränkt: Der BGH hat 2023 entschieden, dass nicht erstattungsfähige Reservierungsgebühren in Makler-AGB unwirksam sind. Seriöse Vereinbarungen sehen die Rückzahlung vor, wenn der Kauf scheitert.

Kurz – üblich sind zwei bis vier Wochen, genug für die finale Finanzierungszusage. Längere Fristen blockieren den Verkauf ohne Verbindlichkeit.

Nein – rechtlich bindend wird der Immobilienkauf erst mit notariellem Kaufvertrag. Die Reservierung schafft Verbindlichkeit im Prozess, kein einklagbares Kaufrecht.