Sanierung & Energie
Photovoltaikpflicht
Baden-Württemberg verpflichtet Eigentümer bei Neubauten und grundlegenden Dachsanierungen zur Installation einer Photovoltaikanlage.
Die Photovoltaikpflicht verpflichtet Bauherren und Eigentümer in Baden-Württemberg, bei bestimmten Vorhaben eine Photovoltaikanlage zu installieren. Das Land war hier Vorreiter: Die Pflicht gilt gestaffelt seit 2022 – für neue Nichtwohngebäude, neue Wohngebäude, neue Parkplätze ab 35 Stellplätzen und seit 2023 auch bei der grundlegenden Dachsanierung von Bestandsgebäuden.
Was „grundlegende Dachsanierung" heißt
Erfasst sind Sanierungen, bei denen die Abdichtung oder Eindeckung vollständig erneuert wird – die reine Reparatur einzelner Ziegel löst die Pflicht nicht aus. Mindestens 60 Prozent der geeigneten Dachfläche sind zu belegen; alternativ erfüllt auch Solarthermie die Pflicht. Ausnahmen gelten, wenn das Dach ungeeignet ist (Verschattung, Statik, Denkmalschutz) oder die Erfüllung wirtschaftlich unzumutbar wäre.
Folgen für Eigentümer und den Verkauf
Wer eine Dachsanierung plant, sollte die PV-Anlage von Anfang an mitkalkulieren – inklusive Förderung und Einspeisevergütung. Beim Verkauf eines Hauses mit sanierungsbedürftigem Dach preisen Käufer die kombinierten Kosten aus Dach und PV ein; ein bereits konformes Dach ist umgekehrt ein handfestes Verkaufsargument.
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Häufige Fragen
Ja, seit 2023 bei der grundlegenden Dachsanierung – also wenn Eindeckung oder Abdichtung vollständig erneuert wird. Die reine Reparatur löst die Pflicht nicht aus.
Mindestens 60 Prozent der für Solarnutzung geeigneten Dachfläche; alternativ erfüllt auch Solarthermie die Pflicht.
Ungeeignete Dächer (Verschattung, Statik, Ausrichtung), Denkmalschutz und wirtschaftliche Unzumutbarkeit. Die Prüfung läuft über die untere Baurechtsbehörde – am besten zusammen mit einer Energieberatung.