Bewertung

Wohnflächenverordnung

Die Wohnflächenverordnung regelt, wie die Wohnfläche einer Immobilie berechnet wird – inklusive der Anrechnung von Dachschrägen, Balkonen und Terrassen.

Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) ist das maßgebliche Regelwerk zur Berechnung von Wohnflächen in Deutschland. Sie definiert, welche Flächen als Wohnfläche zählen und wie sie anzurechnen sind: Flächen unter Dachschrägen zählen je nach Höhe nur anteilig oder gar nicht, Balkone und Terrassen in der Regel zu einem Viertel, Keller und Garagen gar nicht.

WoFlV oder DIN 277?

Neben der WoFlV existiert die DIN 277, die Grundflächen großzügiger erfasst. Dieselbe Wohnung kann je nach Methode um zehn Prozent oder mehr „größer" ausfallen. Seriöse Exposés nennen deshalb immer die Berechnungsgrundlage – im Wohnbereich hat sich die WoFlV als Standard etabliert.

Warum Präzision bares Geld ist

Kaufpreis, Miete, Nebenkostenabrechnung und Versicherungssummen hängen an der Wohnfläche. Weicht die tatsächliche Fläche erheblich von der angegebenen ab, drohen Kaufpreisminderung oder Mietminderung. Gerade der Stuttgarter Bestand mit Dachgeschossen und Hanghäusern ist fehleranfällig – ein professionelles Aufmaß vor dem Verkauf schafft Sicherheit.

Kostenfreie Immobilienbewertung

Was ist Ihre Immobilie wirklich wert?

Kostenfrei 100% vertraulich und sicher Tagesaktuelle Preise
Sprengnetter geprüfter Schätzwert
5 Sterne bei Google
Ersteinschätzung in 2 Minuten.

Häufige Fragen

Nach der Wohnflächenverordnung in der Regel zu einem Viertel, bei sehr hochwertiger Ausführung maximal zur Hälfte. Nach DIN 277 würde er dagegen voll erfasst – deshalb immer die Berechnungsgrundlage angeben.

Flächen unter einem Meter Höhe zählen gar nicht, zwischen einem und zwei Metern zur Hälfte, ab zwei Metern voll. Gerade bei Dachgeschossen entstehen so große Differenzen zur Grundfläche.

Weicht die tatsächliche Fläche mehr als 10 Prozent nach unten ab, kann der Mieter die Miete mindern – auch rückwirkend. Bei Mieterhöhungen zählt immer die tatsächliche Fläche.

Nein – Zubehörräume wie Keller, Garage, Waschküche oder Dachboden gehören nicht zur Wohnfläche. Ausgebaute Hobbyräume im Keller sind ein Graubereich und nur unter bestimmten Voraussetzungen anrechenbar.