Recht & Steuern

Spekulationsfrist

Wer eine Immobilie nach zehn Jahren verkauft, zahlt auf den Gewinn in der Regel keine Spekulationssteuer.

Die Spekulationsfrist ist der Zeitraum, innerhalb dessen der Gewinn aus dem Verkauf einer privaten Immobilie steuerpflichtig ist. Bei Immobilien beträgt sie nach § 23 EStG zehn Jahre, gerechnet ab dem Tag des Kaufs bis zum Verkauf. Verkauft man innerhalb dieser Frist mit Gewinn, fällt darauf Einkommensteuer an, oft Spekulationssteuer genannt. Nach Ablauf der zehn Jahre ist der Veräußerungsgewinn dagegen steuerfrei.

Wann der Verkauf früher steuerfrei ist

Es gibt eine wichtige Ausnahme für selbst genutztes Wohneigentum. Der Gewinn bleibt auch innerhalb der zehn Jahre steuerfrei, wenn die Immobilie entweder durchgehend zwischen Kauf und Verkauf zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde oder im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Jahren selbst bewohnt war. Wer also selbst in seiner Wohnung lebt, kann oft auch vor Ablauf der Frist steuerfrei verkaufen.

Beispiele zur Orientierung

  • Vermietete Wohnung, Verkauf nach 6 Jahren: Gewinn steuerpflichtig.
  • Vermietete Wohnung, Verkauf nach 11 Jahren: Gewinn steuerfrei.
  • Selbst bewohntes Haus, Verkauf nach 4 Jahren ununterbrochener Eigennutzung: in der Regel steuerfrei.

Worauf zu achten ist

Maßgeblich sind die Daten der notariellen Kaufverträge, also Kauf und Verkauf. Schon ein zwischenzeitliches Vermieten kann die Eigennutzungsregel beeinflussen. Da die steuerliche Bewertung im Einzelfall komplex ist und sich Regeln ändern können, gilt dies als Orientierung Stand heute. Lassen Sie Ihren konkreten Fall vor einem Verkauf vom Steuerberater prüfen. Strudel Immobilien plant den Verkaufszeitpunkt gern mit Ihnen, die steuerliche Beratung übernimmt der Fachmann.

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Häufige Fragen

Sie beträgt nach § 23 EStG zehn Jahre, gerechnet vom Kauf bis zum Verkauf. Danach ist der Gewinn aus einem privaten Verkauf steuerfrei.

Ja, bei Eigennutzung. Steuerfrei ist der Verkauf, wenn Sie durchgehend selbst gewohnt haben oder im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor.

Maßgeblich sind die Daten der notariellen Kaufverträge für An- und Verkauf, nicht etwa der Einzug oder die Schlüsselübergabe.

Ja, sie kann die Eigennutzungsregel aushebeln. Schon eine zwischenzeitliche Vermietung sollte mit dem Steuerberater bewertet werden.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Für Ihre konkrete Situation ziehen Sie bitte einen Steuerberater oder Rechtsanwalt hinzu.