Sanierung & Energie
Sanierungspflicht
Die Sanierungspflicht fasst die Nachrüstpflichten zusammen, die das GEG für bestehende Gebäude vorsieht.
Die Sanierungspflicht umfasst gesetzliche Nachrüstpflichten, die das Gebäudeenergiegesetz für bestehende Gebäude vorsieht. Sie verpflichtet Eigentümer, bestimmte energetische Maßnahmen umzusetzen, etwa veraltete Technik auszutauschen oder ungedämmte Bauteile nachzurüsten. Ziel ist es, den Energiebedarf des Gebäudebestands schrittweise zu senken, ohne dass alle Maßnahmen sofort fällig werden.
Typische Nachrüstpflichten
Das GEG nennt mehrere konkrete Pflichten. Sie betreffen vor allem ältere Bauteile und Technik.
- Austausch von Konstanttemperaturkesseln, die älter als 30 Jahre sind
- Dämmung der obersten, zugänglichen Geschossdecke
- Dämmung frei zugänglicher Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen
Für viele dieser Pflichten gibt es Ausnahmen, etwa für moderne Brennwert- oder Niedertemperaturkessel oder für Eigentümer, die ihr Ein- oder Zweifamilienhaus schon lange selbst bewohnen.
Pflichten bei Eigentümerwechsel
Wer ein älteres Ein- oder Zweifamilienhaus kauft, muss bestimmte Nachrüstpflichten in der Regel innerhalb von zwei Jahren nach dem Eigentümerwechsel erfüllen. Das betrifft etwa den Austausch sehr alter Heizkessel und die genannte Dämmung. Käufer in Stuttgart sollten das früh einplanen.
Ausnahmen und Augenmaß
Wichtig ist, dass die Sanierungspflicht kein Grund zur Panik ist. Viele Pflichten betreffen nur sehr alte Technik, und für Ein- und Zweifamilienhäuser, die schon lange selbst bewohnt werden, gelten häufig Ausnahmen. Auch der Aufwand muss in einem wirtschaftlich vertretbaren Rahmen bleiben. Wer unsicher ist, lässt seinen konkreten Fall prüfen, statt voreilig zu handeln.
Heizung und Wärmeplanung
Seit 2024 gilt zudem die Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Pflicht greift gestaffelt entlang der kommunalen Wärmeplanung. Eine Energieberatung klärt, welche Pflichten konkret bestehen und welche Förderungen über BAFA und KfW infrage kommen.
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Häufige Fragen
Nein. Das GEG sieht gezielte Nachrüstpflichten vor, etwa für sehr alte Kessel und bestimmte Dämmungen, aber keine generelle Pflicht zur Vollsanierung.
Bei älteren Ein- und Zweifamilienhäusern müssen bestimmte Nachrüstpflichten meist innerhalb von zwei Jahren nach dem Eigentümerwechsel erfüllt werden.
Nur wenn ein betroffener alter Kessel vorliegt. Die 65-Prozent-Vorgabe gilt vor allem für neue Heizungen und greift gestaffelt mit der kommunalen Wärmeplanung.