Vermietung
Mieterselbstauskunft
Mit der Mieterselbstauskunft geben Wohnungsinteressenten Auskunft über Einkommen und Mietverhalten, damit Vermieter eine fundierte Wahl treffen.
Die Mieterselbstauskunft ist ein Fragebogen, mit dem Wohnungsinteressenten dem Vermieter Angaben zu ihrer Person und ihrer finanziellen Lage machen. Sie hilft dem Vermieter einzuschätzen, ob der Bewerber die Miete zuverlässig zahlen kann. In einem angespannten Markt wie Stuttgart ist sie ein üblicher Schritt im Bewerbungsprozess.
Welche Angaben zulässig sind
Der Vermieter darf nur Daten erfragen, die für das Mietverhältnis wirklich nötig sind. Dazu gehören Name, Beruf und Angaben zur Zahlungsfähigkeit. Die Auskunft ist freiwillig, doch ohne sinnvolle Angaben sinken die Chancen auf die Wohnung.
- Name, Anschrift und Anzahl der einziehenden Personen
- Beruf und Höhe des Einkommens
- Aktuelles Mietverhältnis und Zahlungsverhalten
Welche Fragen unzulässig sind
Manche Fragen sind nicht erlaubt, weil sie die Privatsphäre verletzen oder diskriminieren. Falsche Antworten darauf sind ohne Folgen.
- Religion, Herkunft oder politische Ansichten
- Kinderwunsch oder Schwangerschaft
- Mitgliedschaft in einem Mieterverein
Wann der Vermieter fragen darf
Nicht alle Angaben darf der Vermieter zu jedem Zeitpunkt erfragen. Bei der ersten Besichtigung genügen meist wenige Eckdaten. Sensible Angaben wie das genaue Einkommen oder eine Bonitätsauskunft sind erst zulässig, wenn ein ernsthaftes Interesse an einem Vertrag besteht. So bleibt die Auswahl verhältnismäßig.
Datenschutz beachten
Die Selbstauskunft fällt unter die Datenschutz-Grundverordnung. Der Vermieter darf die Daten nur für die Auswahl nutzen und muss sie nach Abschluss löschen, wenn kein Vertrag zustande kommt. Häufig wird die Selbstauskunft mit einer SCHUFA-Auskunft kombiniert. Bei Fragen zur richtigen Handhabung ist eine individuelle Beratung sinnvoll. Strudel Immobilien führt die Mieterauswahl in Stuttgart datenschutzkonform und fair durch.
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Häufige Fragen
Die Auskunft ist freiwillig. Ohne sinnvolle Angaben sinken aber die Chancen auf die Wohnung, gerade in einem angespannten Markt wie Stuttgart. Unzulässige Fragen dürfen Sie unbeantwortet lassen.
Unzulässig sind Fragen nach Religion, Herkunft, politischer Einstellung, Kinderwunsch oder Mitgliedschaft im Mieterverein. Falsche Antworten darauf haben keine rechtlichen Folgen.
Der Vermieter darf die Daten nur für die Auswahl nutzen. Kommt kein Mietvertrag zustande, muss er die Selbstauskunft nach der Datenschutz-Grundverordnung löschen.