Verkauf
Maklererlaubnis (§34c GewO)
Wer gewerblich Immobilien vermittelt, braucht eine Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung. Sie ist ein Zeichen für Seriosität.
Die Maklererlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung ist die behördliche Genehmigung, die jeder braucht, der gewerblich Immobilien oder Darlehen vermittelt. Ohne diese Erlaubnis darf niemand als Immobilienmakler arbeiten. Sie wird bei der zuständigen Stelle beantragt, oft beim Gewerbeamt oder bei der Industrie- und Handelskammer.
Welche Voraussetzungen gelten?
Die Behörde prüft vor allem die persönliche Zuverlässigkeit und die geordneten Vermögensverhältnisse. Wer einschlägig vorbestraft ist oder in der Insolvenz steckt, erhält die Erlaubnis in der Regel nicht.
- Persönliche Zuverlässigkeit, meist über ein Führungszeugnis
- Geordnete Vermögensverhältnisse, etwa kein Insolvenzverfahren
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Sachkunde und Weiterbildung
Ein verpflichtender Sachkundenachweis ist aktuell keine generelle Voraussetzung für die Erlaubnis. Eine solche Pflicht wird zwar politisch diskutiert, gilt bislang aber nicht. Verpflichtend ist dagegen die Weiterbildung: Makler müssen sich innerhalb von drei Jahren mindestens 20 Stunden weiterbilden und das auf Verlangen nachweisen. So bleibt das Fachwissen auch ohne formale Eingangsprüfung aktuell und an die Marktentwicklung angepasst.
Warum ist das für Sie wichtig?
Die Erlaubnis ist ein einfaches Prüfkriterium für Seriosität. Fragen Sie ruhig danach, bevor Sie einen Auftrag erteilen. Ein seriöser Makler legt sie offen und hat nichts zu verbergen. Wer ohne diese Erlaubnis arbeitet, handelt nicht nur unzulässig, sondern bietet auch keine verlässliche Grundlage für die Zusammenarbeit. Bei Strudel Immobilien in Stuttgart ist die Erlaubnis selbstverständlich, ebenso die regelmäßige Weiterbildung. Bei rechtlichen Detailfragen rund um Zulassung und Pflichten lohnt sich der Blick auf eine individuelle Beratung.
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Häufige Fragen
Ja. Wer gewerblich Immobilien vermittelt, benötigt diese Erlaubnis. Ohne sie ist die Tätigkeit als Makler nicht zulässig.
Nein, ein genereller Sachkundenachweis ist derzeit keine Voraussetzung. Es gilt aber eine Weiterbildungspflicht von 20 Stunden in drei Jahren.
Sie können den Makler direkt danach fragen oder bei der zuständigen Behörde nachfragen. Ein seriöser Anbieter legt seine Erlaubnis offen.